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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2005-03-03

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, mal die Formulierung zu lesen, die Herr Büttiker jetzt wiederaufnehmen will. Da steht doch: Die SRG muss Tätigkeiten, die die Aufgabe anderer schweizerischer Medienunternehmen beeinträchtigen "könnten", dem Bundesamt vorgängig melden. Das heisst, bei all dem, was die SRG tut, muss sie sich überlegen: Könnte das die Aufgabe von jemand anderem beeinträchtigen? Ich sage ja immer, man greife hier sehr in die Freiheit der SRG ein. Dieser Antrag scheint mir doch etwas übertrieben. Da muss sich die SRG bei jeder Aktion überlegen: Könnte das jemand anders stören? Deshalb ist der Antrag der Kommission besser, weil es dort zumindest auf eine wesentliche finanzielle Aktivität beschränkt ist. Wenn Sie sich überlegen, wie viele kleine Dinge geschehen, wenn irgendwo eine Veranstaltung gesponsert wird: Das könnte ja ein anderes Medienunternehmen stören.

Deshalb möchte ich Sie bitten, der Kommission zu folgen.

Ich möchte hier auch erklären, dass die Meinung selbstverständlich die ist, dass mit "SRG" die SRG als Holding gemeint ist und dass damit auch die beherrschten Tochterunternehmen gemeint sind - wenn das die Befürchtung von Herrn Büttiker ist. Das könnte man, da wir ja eine Differenz schaffen, bei der Fassung des Nationalrates noch einfügen, damit klar ist, dass die SRG eine solche Tätigkeit nicht auslagern und damit verhindern kann, dass sie der durch den Bundesrat festgelegten Grösse unterstellt ist.

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