Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-03
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-03
Wortprotokoll
Man könnte wahrscheinlich diesen Strauss von Anträgen auch unter dem Motto bearbeiten: "Dörf's es bitzeli meh sy?"
Wir haben fünf Anträge. Ich will Ihnen den Überblick geben: Die Mehrheit beantragt Ihnen ein Gebührensplitting für die privaten Veranstalter, Radio und Fernsehen identisch, je 2 bis 5 Prozent. Die Minderheit I beantragt das Gleiche, aber 2 bis 4 Prozent. Die Minderheit II beantragt für Fernsehen 3 bis 5 Prozent, für Radio 2 bis 5 Prozent. Der Antrag Berset sieht für Radio 3 bis 4 Prozent und für Television 2 bis 4 Prozent vor. Der Antrag Kuprecht sieht 5 Prozent vor, für alle gleich; das ist einfach, aber einfach ist nicht immer gut.
Aus der Tatsache, dass fünf Anträge auf Sie "einstürmen", ersehen Sie, dass es wahrscheinlich richtig ist, eine genügend grosse Spanne zu machen und dem Bundesrat die Zuständigkeit zu geben, innerhalb dieser Spanne zu entscheiden und damit das zu tun, was seine Aufgabe ist, nämlich umzusetzen. Es ist wahrscheinlich gut, wenn das Parlament hier diesen Entscheid fällt und dies dem Bundesrat mit einer genügend grossen Spanne überlässt.
Ein Letztes: Um wie viel Geld geht es eigentlich? 1 Prozent bei den Radioempfangsgebühren macht 4 Millionen Franken aus; der Bundesrat hätte dann gemäss Mehrheitsantrag eine Spanne von 8 bis 20 Millionen Franken. 1 Prozent bei den Fernsehempfangsgebühren macht rund 7 Millionen Franken aus; der Bundesrat hätte mit der Fassung der Mehrheit eine Spanne von 14 bis 35 Millionen Franken.
Wir beantragen Ihnen in dieser Situation - da können Sie noch stundenlang reden - die Lösung der Mehrheit der Kommission.