Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-03
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-03
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich zum Ausdruck bringen, dass der Bundesrat an seiner Version festhält, und ich ersuche Sie, dies in das Abstimmungsprozedere aufzunehmen und zu berücksichtigen.
Was den Höchstanteil angeht, wären wir deswegen also für höchstens 4 Prozent. Ich muss aber beifügen: Wenn die Mehrheit mit ihren 5 Prozent durchkommt, so ist das eine Kann-Formulierung, und wir würden uns nicht gehalten fühlen, diese 5 Prozent dann auch unbedingt gesamthaft auszugeben. Es sei denn, der Antrag Kuprecht würde angenommen, was ich Ihnen nicht empfehle, weil wir dann eben gezwungen wären, die ganzen 5 Prozent auszugeben, selbst dann, wenn sie nicht gebraucht würden. Das führt schon zu einer Begehrlichkeit und zu einem Giesskannenvorgehen, die wir lieber nicht möchten.
Wichtiger ist der Mindestanteil. Wir möchten grundsätzlich keine Begrenzung gegen unten, weil sie uns dann zwingt - wo immer sie angesiedelt ist -, dieses Geld auszugeben, auch wenn vielleicht gar kein Bedarf dafür da ist. Aus heutiger Sicht sind je 2 Prozent des Gebührenertrages für lokale und regionale Radio- und Fernsehveranstalter nicht überrissen. Das entspricht für das Radio rund 8 Millionen Franken, was etwas mehr ist, als heute bereits ausgerichtet wird. Für das Fernsehen entsprechen 2 Prozent rund 14 Millionen Franken. Dies wird für den geplanten Ausbau wahrscheinlich nicht ausreichen. Es pendelt sich also schon bei diesen Zahlen ein, die Sie hier zur Diskussion gestellt haben.
Aber immerhin möchte ich auch sagen, dass wir das Gesetz ja für eine längere Zeit beschliessen möchten, und Sie können alle nicht wissen - so wenig, wie wir es wissen -, wie die Landschaft der Lokalradios und der Regionalfernsehen in zehn oder in zwölf Jahren aussehen wird. Es gibt da auch bei den Lokalradios eine Tendenz zu Fusionen, obwohl diese heute schon von einem bedeutenden Gebührensplitting profitieren. Wenn es für die Radios tatsächlich 3 Prozent braucht, dann wird der Bundesrat diesen Betrag auch festlegen. Falls jedoch für eine wirkungsvolle Unterstützung der Lokalradios weniger Geld nötig ist, dann würde ein unnötiger Ausgabenzwang geschaffen, sodass ich Sie ersuche, bei der bundesrätlichen Lösung zu bleiben.