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Bieri Peter · Ständerat · 2005-03-03

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-03

Wortprotokoll

Ich glaube, dass es in Anbetracht der Aufstockung um eine halbe Milliarde Franken angebracht ist, dazu einige Überlegungen der Kommission anzuführen. Wir haben vorgestern die beiden Geschäfte 04.056, "Finanzierung der FinöV-Projekte. Änderung", sowie 04.035, "Europäisches Eisenbahn-Hochleistungsnetz. Anschluss der Ost- und Westschweiz", behandelt. Dabei haben wir beim ersten Geschäft die Behandlung der Vorlage 2 - Verordnung der Bundesversammlung über [PAGE 96] die Änderung des Bundesbeschlusses über das Reglement des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte - ausgesetzt, weil zu diesem Zeitpunkt offen war, welche Projekte und damit welche Summe wir beim Geschäft zum Hochleistungsnetz beschliessen würden. Denn dieser Entscheid ist mit der im Fondsreglement festgelegten Höhe der Bevorschussungslimite verknüpft.

Der Entscheid zum HGV-Anschluss ist mittlerweile in diesem Rat gefällt worden. Wir haben zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Projekten die Kredite für die folgenden Objekte gesprochen: den Anschluss von Basel an den Flughafen Basel-Mülhausen, die Ausbauten von Biel nach Belfort sowie von Bern über Neuenburg nach Pontarlier, die Ausbauten von Lausanne nach Vallorbe, Sargans-St. Margrethen, St. Gallen-Konstanz sowie Kapazitätserweiterungen auf der Strecke vom Flughafen Zürich nach Winterthur. Bezüglich Reserve und Projektaufsicht hat man trotz einer Erweiterung der Projekte nichts geändert, was gestern in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen als problematisch bewertet wurde.

Zu den veranschlagten Krediten der zusätzlich beschlossenen Projekte ist zu vermerken, dass diese mit Ausnahme der Strecken Bern-Neuenburg und Biel-Belfort zum heutigen Zeitpunkt eine Kostengenauigkeit von plus/minus 50 Prozent besitzen. Die Projektarbeiten der Strecke Bern-Neuenburg haben eine Genauigkeit von plus/minus 30 Prozent, jene der Strecke Biel-Belfort von plus/minus 20 Prozent. Es ist zu erwähnen, dass die Zahlen bezüglich Kosten sowie die Zahlen im Hinblick auf die FinöV-Einnahmen und die Zinsen grossen Schwankungen unterliegen.

Trotz dieser Unsicherheiten gilt es, basierend auf dem momentanen Wissensstand, die Finanzierung gestützt auf die zurzeit existierenden Daten in der Fondssimulation zu adaptieren. Die KVF hat sich gestern Mittag darüber unterhalten, ob es grundsätzlich möglich wäre, die Bevorschussungslimite in der Höhe von 8,1 Milliarden Franken, wie sie der Bundesrat gemäss seinem Konzept bezüglich HGV-Anschlüsse und Bevorschussungslimite beschlossen hat, unverändert beizubehalten. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Flexibilität des FinöV-Fonds wesentlich geringer wäre. Zwar wäre die Realisierung der ersten Phase der HGV-Anschlüsse ohne Anpassungen am neuen Finanzierungskonzept des Bundesrates möglich; die Zahlen zeigen indessen, dass damit in den relevanten Jahren 2010 bis 2012 bis auf 100 Millionen Franken kein Spielraum für irgendein weiteres Projekt vorhanden wäre, da die Aufstockung mit den zusätzlichen HGV-Anschlüssen einen Grossteil der in diesen Jahren noch verfügbaren FinöV-Mittel binden würde.

Auch die Möglichkeit, die von uns beschlossenen HGV-Projekte auf der Zeitachse hinauszuschieben, verbietet im Grundsatz Artikel 2 des Bundesbeschlusses über den Verpflichtungskredit für den HGV-Anschluss, weil dort festgelegt ist, dass die baulichen Massnahmen an den bewilligten Objekten spätestens im Jahre 2010 in Angriff genommen und bis 2015 abgeschlossen sein müssen. Zwar lässt der Beschluss zu, dass der Bundesrat diese Fristen um fünf Jahre verlängert, hingegen betrachtet es Ihre Kommission für nicht angebracht, diese bundesrätliche Kompetenz mit diesem Beschluss bereits im jetzigen Moment in Anspruch zu nehmen.

Was ist nun die Quintessenz, welche Ihre Kommission aus diesen Überlegungen gezogen hat? Wir beantragen Ihnen, die Bevorschussungslimite von 8,1 auf 8,6 Milliarden Franken - Preisbasis 1995 - zu erhöhen. Gegenüber dem bundesrätlichen HGV-Entwurf haben wir den Kredit um 425 Millionen Franken erhöht. Die Limite ist jedoch um mehr als diese Differenz zu erhöhen, weil wir die zusätzlichen Zinsen, die in den nächsten Jahren auflaufen werden, die Teuerung sowie die zusätzlichen Mehrwertsteuerbelastungen mitberücksichtigen müssen. Zu vermerken ist, dass die HGV-Anschlüsse auf der Preisbasis 2003 beruhen.

Was wird die Folge dieser Erhöhung der Bevorschussungslimite sein?

1. Die zusätzliche Verschuldung des Bundes wird sich deswegen von 1,6 auf 2,1 Milliarden Franken erhöhen.

2. Im FinöV-Fonds ergibt sich in den Jahren 2010 bis 2015 eine zusätzliche Zinsbelastung von 470 Millionen Franken. Dies wiederum verringert die Finanzierung anderer möglicher Projekte.

Dem Prinzip der Redlichkeit und jenem Prinzip gehorchend, dass zum Kauf Beschlossenes auch bezahlt werden muss, beantragt Ihnen die Kommission mit 5 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, in Artikel 6 Absatz 2 des Reglements den Betrag von 8,1 auf 8,6 Milliarden Franken zu erhöhen. Letztlich ist es der Kommission wichtig - und auch dem Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen -, dass wir diese Vorlage zusammen mit dem Entlastungsprogramm 2004 zu Ende führen können. Denn nur so ist garantiert, dass die mit diesem Beschluss gleichzeitig einhergehenden Massnahmen bezüglich Nichtrückerstattung der dem Fonds vorbehaltenen LSVA-Gelder aus den Jahren 2005 und 2006 im Umfang von 325 Millionen Franken (ohne Zinsen) sowie die weiteren Entlastungen des Bundeshaushaltes dem EP 2004 angerechnet werden können.

Ich bitte Sie, gestützt auf diese Überlegungen, dem Beschluss Ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zuzustimmen.