Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-03-07
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-07
Wortprotokoll
Ich habe grosses Verständnis für den Antrag Reimann. Dennoch werde ich ihn nicht unterstützen.
Es muss uns ein Anliegen sein, die Doppelspurigkeiten im Rahmen der internationalen Organisationen zu eliminieren. Doch was haben wir hier? Es handelt sich hier um ein Institut, das insbesondere wissenschaftliche Aufgaben erfüllt, das vor allem auch im juristischen Bereich Mithilfe leistet, beispielsweise bei der Vorbereitung eines Wahl- und Abstimmungsrechtes für Länder, welche nicht über die gleichen Ressourcen verfügen wie etwa wir. Man kann diese Art internationaler Organisationen nicht mit dem Europarat vergleichen, der genannt worden ist, mit der OSZE, die ebenfalls genannt worden ist, oder gar mit der EU. Es handelt sich hier tatsächlich lediglich um ein Institut.
Das Institut hat durchaus auch Resultate vorzuweisen. Trotzdem habe ich mich auch kritisch geäussert - aus einem anderen Grund -, und deshalb habe ich hier noch einmal das Wort ergriffen. Für mich ist an diesem Übereinkommen neu und einzigartig, dass nicht nur die Regierungen der Vertragsstaaten Mitglieder des Institutes sind, sondern dass es auch sogenannte assoziierte Mitglieder gibt. Das sind internationale nichtstaatliche Organisationen. Ich habe Mühe mit der Vermischung von Staaten und nichtstaatlichen Organisationen als Träger eines solchen Institutes. Diese Vermischung macht mir Bauchweh. Ich habe in der Kommission gefragt, was die Stellung der assoziierten Mitglieder sei, und ich habe von der Verwaltung die Auskunft erhalten, die assoziierten Mitglieder hätten ein Mitsprache-, nicht aber ein Mitbestimmungsrecht. Ich habe das zur Kenntnis genommen, und ich möchte hier den Bundesrat auch darauf behaften. Weshalb?
Wenn ich das Übereinkommen lese, dann ist das alles andere als klar. Sie können in Artikel VII Absatz 1 nachlesen, dass sich der sogenannte Rat aus je einem Vertreter jedes Mitglieds und jedes assoziierten Mitglieds zusammensetzt. Sie können im gleichen Artikel unter Absatz 6 lesen, dass die Beschlüsse des Rates durch Konsens gefasst werden und dass jedes Mitglied des Rates - mithin auch jedes assoziierte Mitglied - über eine Stimme verfügt. Bei Stimmengleichheit kann dann der Vorsitzende der Sitzung die ausschlaggebende Stimme abgeben. Sie sehen also, dass es zumindest aus dem Übereinkommen selbst nicht hervorgeht, dass hier die assoziierten Mitglieder - sprich die NGO - [PAGE 107] lediglich über ein Mitspracherecht verfügen. Ich entnehme der Auskunft der Verwaltung, dass dies die Praxis darstellt. Wenn dem so ist, kann ich damit leben, bitte aber, dass auch darauf Acht gegeben wird, dass hier keine Ausweitung stattfindet.
Ich kann dem Antrag auf Nichteintreten nicht zustimmen, vor allem aus einem Grund: Dieses Institut hat bei der Förderung nachhaltiger Demokratie gute Arbeit geleistet. Es ist ein Institut, das mit wenig Aufwand und sehr praxisbezogen arbeitet. Das passt mir eigentlich, und das entspricht auch der ganzen Zielrichtung unserer Aussenpolitik.
Ich kann, mit anderen Worten, mit diesem Institut sehr wohl leben und bin deshalb der Meinung, dass wir den Antrag Reimann ablehnen und dem Bundesbeschluss zustimmen sollten.