Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-08
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-08
Wortprotokoll
Es ist tatsächlich so, dass die Wirksamkeit der Kontrolle der Bundesanwaltschaft infrage gestellt ist, sie wird auch vom Motionär infrage gestellt. Er hat das auch anhand von Beobachtungen der parlamentarischen Tätigkeit festgestellt.
Die Sache ist nicht einfach, weil die Bundesanwaltschaft heute mehreren Aufsichtsbehörden unterstellt ist, nicht nur zweien, wie es scheint - also administrativ dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und fachlich dem Bundesstrafgericht in Bellinzona -: Sie ist in besonderer Weise auch dem Parlament unterstellt, weil die ganze Effizienzvorlage vom Parlament gegen den Willen des Bundesrates gemacht wurde. Die Situation wird also noch komplizierter.
Die in der Motion angesprochenen Probleme bestehen. Man muss aber aufpassen, wenn es diese Probleme gibt, dass man nicht einfach sagt, das liege in der Unfähigkeit des Untergebenen. Wo viele Chefs sind, ist es schwer, ein guter Untergebener zu sein. Das ist auch einmal zu erwähnen; niemand kann zu vielen Herren dienen, das liegt in der Natur der Sache. Wenn es gut und normal geht, spielt es keine Rolle. Aber dann brauchen sie auch keinen Chef. Aber wenn der Chef gebraucht wird, ist es etwas schwierig.
Ich befasse mich seit letztem Frühjahr mit den Folgen der geteilten Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Sie ist natürlich besonders aktuell, weil die Bundesanwaltschaft eine ungeheure Aufbauphase hinter sich hat, die führungsmässig auch in normalen Fällen schwer zu bewältigen ist. Wenn Sie plötzlich auf 600 Leute ausbauen - wie das das Projekt gezeigt hat, wir gehen ja jetzt nicht so weit - und das an verschiedenen Orten, dezentral, und Staatsanwälte führen müssen, ist das nicht eine sehr einfache Angelegenheit. Sie wissen auch, dass wir den Ausbau 2003 gestoppt haben. Aber ob das so richtig ist, weiss man nie ganz genau; man müsste ja alles sehen.
Die administrative Aufsicht umfasst nach Auffassung des Departementes auch die Bewirtschaftung der Ressourcen. Ich bin für die Finanzen, den Personalbestand usw. zuständig; also muss die Ressourcenbewirtschaftung darunter fallen. Eine kohärentere Ressourcensteuerung vonseiten des Departementes ist aber natürlich erschwert, wenn Sie z. B. zu den Grundsätzen einer Verfolgung gar keine Beziehung haben. Dass das in einzelnen Fällen so ist, die völlig unabhängig voneinander sind, muss überhaupt nicht diskutiert werden.
Durch die berufliche und die fachliche Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft und die entsprechende Aufsicht durch die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes werden die Eingriffsmöglichkeiten naturgemäss stark eingeschränkt. Ich habe den Weg so gewählt, dass ich mich periodisch mit Vertretern des Bundesstrafgerichtes treffe, damit solche Überschneidungen nicht passieren. Ganz unproblematisch ist das auch nicht, aber so haben wir den Weg gefunden. So habe ich keine Angaben über die jeweilige Auslastung der verschiedenen Ermittlungs- und Anklageteams - das ist natürlich entscheidend für die Ressourcen -, die interne Aufgabenzuweisung und die entsprechenden Kostenzuweisungen.
Erhebliche Differenzen bestehen ferner hinsichtlich der Kompetenzen der Bundesanwaltschaft bei der Regelung ihres Zusammenwirkens mit den Behörden von anderen Staaten beziehungsweise bei der Ausübung der Aufsicht im Bereich der Aussenpolitik. Man muss sehen, das sind nicht unerhebliche Kompetenzen. Das ist auch zum Vorschein gekommen mit den Verträgen, die der Bundesanwalt mit den USA abgeschlossen hat. Das Parlament wollte dann das Einsichtsrecht, und das konnte man nicht geben.
Es ist also nicht ganz unproblematisch. Hier sollten klare Kompetenzen sein. Als Beispiel seien die unterschiedlichen Auffassungen über die Zuständigkeiten, die rechtliche Bewertung beim Vorgehen zum sogenannten Operative Working Arrangement mit den USA genannt. Das ist jetzt intern geregelt worden, indem es einfach nicht mehr weitergeführt wird. Aber es hat zu Überprüfungsschwierigkeiten geführt.
Der Bereich der Verfolgung von Terrorakten sei erwähnt. Diese Verfolgung ist natürlich eine Zusammenarbeit mit vielen anderen in der Strafverfolgungsbehörde, und damit kommt die Schnittstelle der Bundesanwaltschaft mit der Bundeskriminalpolizei. Das ist ein Teil des dem EJPD unterstellten Bundesamtes für Polizei und der Abteilung Internationale Rechtshilfe im Bundesamt für Justiz. Hier ist natürlich eine ganz enge Zusammenarbeit notwendig. Die Bundeskriminalpolizei wird natürlich nicht nur für die Bundesanwaltschaft eingesetzt, aber sie wird auch für die Bundesanwaltschaft eingesetzt. Sie sehen, wir haben relativ viele Schnittstellen, und das führt natürlich auch rasch zu Problemen und zu Reibereien. Dazu kommt dann noch die Zusammenarbeit mit dem internen Nachrichtendienst, das ist ganz wichtig. Wenn Sie die alle an verschiedenen Orten auseinander reissen, können Sie es nicht mehr koordinieren.
Dann gibt es unterschiedliche Auffassungen z. B. über die Öffentlichkeitsarbeit. Wer legt die Grundsätze fest für die Bundesanwaltschaft, damit wir nachher nicht Klagen über Persönlichkeitsverletzungen usw. haben? Das ist heute alles etwas in der Luft, weil, Herr Schwaller, das eben eine Neuregelung ist. Man hat das damals auseinander gerissen.
Ich war ursprünglich - Sie haben ja gesehen, dass sich der Bundesrat schon damit befasst, darum rennt die Motion offene Türen ein - für eine einheitliche Aufsicht durch das Bundesgericht. Ich bin aber davon abgekommen und habe mich durch die Fachliteratur und das Bundesamt für Justiz davon überzeugen lassen, dass die Bundesanwaltschaft nicht ein Teil der Justiz bzw. der Gerichte, sondern eine [PAGE 152] Strafverfolgungsbehörde ist. Man muss also aufpassen, dass man sie nicht plötzlich in die Gerichte eingliedert. Das ist auch der Grund, warum praktisch alle Staaten, die die Bundesanwaltschaft neu unterstellt haben, sie von den Gerichten weggenommen und den Vollzugsbehörden zugewiesen haben. Das können Sie in Europa in verschiedener Form feststellen: Entweder wird sie direkt einem Departement bzw. der Regierung unterstellt, oder es wird eine Sonderregelung getroffen - eine besonders originelle Regelung hat Italien. Aber es sind immer Strafverfolgungsbehörden und nicht Gerichtsbehörden. Ich glaube, das ist der Grundsatzentscheid, den man zunächst fällen müsste.
Weiter ist unbestritten, dass die Unabhängigkeit in der Strafverfolgung gewährleistet sein muss; sie muss also auch von der Aufsicht des betreffenden Regierungsmitglieds bzw. der betreffenden Regierung unabhängig sein. Die heraufbeschworenen Konflikte können hier, aber auch an anderen Orten entstehen; es ist gleichgültig, wem Sie sie unterstellen. Darum habe ich dem Bundesrat im Dezember 2004 ein Aussprachepapier unterbreitet, und der Bundesrat ist eindeutig zur Auffassung gekommen, dass die Bundesanwaltschaft einheitlich dem Bundesrat unterstellt sein sollte, wie es die frühere Fassung vorsah und wie es die meisten europäischen Länder geregelt haben. In dieser Beziehung werden wir eine Gesetzesgrundlage ausarbeiten und Ihnen vorlegen.
Mit der Annahme der Motion haben Sie, wie Herr Schweiger sagte, keinerlei Präjudiz geschaffen. Sie sagen, Sie seien damit einverstanden, dass es eine wirksame Kontrolle braucht und dass man das anschaut. Ich habe Ihnen jetzt gesagt, dass wir eine entsprechende Gesetzesvorlage vorbereiten. Der Bundesrat sagt, es müsse in Richtung Exekutive und nicht in Richtung Gericht gehen; aber selbstverständlich kann das Parlament dann davon abweichen.