Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-03-08
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-08
Wortprotokoll
Es besteht noch eine Differenz. Unser Rat hatte mit 39 zu 0 Stimmen die Finanzierung der Subventionen im Rahmen eines Bundesbeschlusses vorgesehen - Sie sehen das auf Seite 2 der Fahne - und damit die Bundesbeiträge auf vier Jahre, nämlich von 2006 bis 2009, festgelegt.
Der Nationalrat dagegen beschloss letzte Woche mit 102 zu 51 Stimmen, die Finanzierung in Artikel 66 Absatz 2 des Gesetzes aufzunehmen - Sie sehen das auf Seite 1 der Fahne - und die Bundesbeiträge der Kostenentwicklung der Prämien für die Grundversicherung anzupassen. Er tat dies mit folgender Begründung: Gemäss dem Amtlichen Bulletin des Nationalrates wurde angeführt, dass sich der Bund bei der Kostenentwicklung nicht aus der Verantwortung stehlen könne und dass die aufgelaufene Teuerung auch vom Bund mitzutragen sei. Der Bund solle damit besser in die Verantwortung eingebunden werden. Er könne nicht Ziele vorgeben, ohne selbst auch Beiträge an die Prämienverbilligung beizusteuern.
Die Argumentation des Nationalrates hat die Kommission nicht überzeugt. Sie möchte Ihnen - einstimmig - beliebt machen, an Ihrem Beschluss festzuhalten. Lassen Sie mich das kurz begründen: Erstens soll der Beitrag des Bundes für 2006 in der Fassung des Nationalrates auf 2500 Millionen Franken begrenzt werden. Das heisst: Im ersten Jahr, 2006, würden nach dem Beschluss des Nationalrates rund 20 Millionen Franken weniger an die Prämienverbilligung beigetragen als bei unserem Beschluss.
Im darauffolgenden Jahr, also 2007, will der Nationalrat, dass dieser Betrag der Kostenentwicklung angepasst wird, was wiederum heisst, dass auch hier dann ungefähr 70 Millionen Franken ausgeschüttet werden; bei unserem Vorschlag sind es 100 Millionen. In den folgenden Jahren, 2008 und 2009, kämen nach dem Beschluss des Nationalrates etwas mehr Gelder hinzu als bei unserem Beschluss. Wir haben Beschluss gefasst bis 2009. Dabei sind wir davon ausgegangen, dass frühestens im Jahr 2008 der NFA in Kraft tritt und dass dann so oder so eine andere Lösung vorgesehen ist. In der Startphase werden also mit dem Entscheid des Ständerates von Bundesseite mehr Gelder gewährt als mit der Lösung des Nationalrates. Das scheint uns eben richtig zu sein.
Die Lösung des Ständerates - das war das Hauptargument - ist für den Bund und die Kantone planbar. Die Budgetsicherheit ist damit für die Jahre 2006 bis 2009 gegeben. Unsere Lösung ist konsistent, die Auswirkungen für den Bund sind klar, und die Kantone wissen, wovon auszugehen ist. Bereits in der Nationalratsdebatte wies Herr Bundesrat Couchepin auf die Vorteile unseres Vorschlages hin, er fand aber im Nationalrat kein Gehör.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, an unserem Beschluss festzuhalten.