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Wicki Franz · Ständerat · 2005-03-08

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Hier geht es um eine Änderung des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes behandelt nur Fragen aus dem Bereich des zivilen Strafverfahrens. Genehmigungsinstanz für eine verdeckte Ermittlung in einem Militärstrafverfahren muss deshalb die Präsidentin oder der Präsident des Militärkassationsgerichtes sein. Bei der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung wurde übersehen, die Zuständigkeit im Militärstrafverfahren ausdrücklich zu regeln. Das möchten wir hier nachholen.