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Wicki Franz · Ständerat · 2005-03-08

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Ich schlage vor, Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe i - Seite 11 - miteinander zu behandeln, da es um das gleiche Thema geht: Es geht um die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Richterinnen und Richtern.

An sich sind die Gerichte dazu da, Streitigkeiten Dritter zu entscheiden. Leider mussten wir jedoch in letzter Zeit feststellen, dass es auch Streitigkeiten zwischen Gerichtsmitgliedern gibt. Am Bundesgericht in Lausanne hatten wir den Spuckvorfall, und am Eidgenössischen Versicherungsgericht kam es zu einem Konflikt, was Aufsichtseingaben an die GPK zur Folge hatte und zu Schlagzeilen in den Medien führte. Es wurde daher in unserer Kommission die Frage aufgeworfen, ob im Bundesgerichtsgesetz nicht Vorschriften für die Lösung von Konflikten zwischen Richterinnen und Richtern vorgesehen werden müssen. Erwähnt wurden auch Massnahmen zur Durchsetzung von Beschlüssen der Gerichtsorgane sowie Sanktionen gegen fehlbare Richterinnen und Richter. Das Bundesamt für Justiz wurde beauftragt, Normvorschläge zu diesen Fragen zu unterbreiten.

Nach eingehender Diskussion beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission - mit 8 zu 4 Stimmen -, in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a das Gesamtgericht als zuständig zu erklären und in der Verordnung über die Organisation und die Verwaltung des Gerichtes eine Bestimmung über die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Richterinnen und Richtern aufzunehmen.

Eine Minderheit will bei Artikel 15 Absatz 2 einen neuen Buchstaben i einfügen und damit die Verwaltungskommission für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Richterinnen und Richtern als zuständig erklären.

Bei Artikel 14 ist eine weitere Minderheit angeführt, die gänzlich davon absehen will, im Bundesgesetz eine Bestimmung zu verankern, die sich mit der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Richterinnen und Richtern befasst. Diese Minderheit ist der Ansicht, es bestehe dafür kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Ich bitte Sie, Herrn Inderkum für die Minderheit bei Artikel 14 das Wort zu geben und dann am besten Herrn Hess für die Minderheit bei Artikel 15.

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