Hess Hans · Ständerat · 2005-03-08
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-08
Wortprotokoll
Das Thema der Vertretung vor dem Bundesgericht hat uns im Rat bereits in Zusammenhang mit dem Anwaltsgesetz beschäftigt. Nachdem sich unser Kollege Hansheiri Inderkum offenbar nicht zu Wort meldet, möchte ich auf Folgendes hinweisen: Er hat in der Kommission zu Recht darauf hingewiesen, dass vor dem Bundesgericht wesentliche verfahrensrechtliche Punkte zu berücksichtigen sind. So ist es beispielsweise wichtig, die Rechtsbegehren richtig zu formulieren. Das Bundesgericht hat auch nicht die gleichen Kognitionsbefugnisse wie die kantonalen Verwaltungsgerichte. Letztlich ist es auch nicht unbedingt im Interesse eines Kleinunternehmens, wenn ein Treuhänder im Verfahren vor Bundesgericht einen Verfahrensfehler macht. Die mittleren und grösseren Unternehmen beschäftigen bei strittigen Steuerfragen ohnehin von Beginn weg Anwälte.
Die gleichen Überlegungen gelten generell für die verwaltungsgerichtlichen Verfahren, seien es Baubewilligungs- oder Umweltschutzverfahren. Meiner Meinung nach sollte man eben gerade zum Schutz der Klienten vor dem Bundesgericht nur Anwältinnen und Anwälte zulassen. Diese haben die nötige Ausbildung, die Examen absolviert und müssen sich, damit sie als Anwälte zugelassen werden, auch über die nötige Haftpflichtversicherung ausweisen. Das wird vor allem zum Schutz der Klienten und nicht zum Schutz der Anwälte, die einen Prozess führen, verlangt.
Ich ersuche Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.