preparatory:AB 53663
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-08
Wortprotokoll
Die Auseinandersetzung, wie Sie sie jetzt geführt haben, ist in der Kommission knapp entschieden worden. Es sind widersprüchliche Interessen gegeneinander abzuwägen, das liegt in der Natur der Sache. Sie können der unternehmerischen Freiheit oder dem Schutz der Familie Priorität einräumen.
Ich möchte Herrn Carlo Schmid Folgendes sagen: Ich setze mich für die Ehrenrettung der Bürgschaft ein. Eine Bürgschaft ist keineswegs nur eine unmoralische Angelegenheit. Es gibt viele Fälle von Unternehmern, die relativ viel Vermögen aus dem Unternehmen herausgenommen haben, selber sehr vermöglich sind und dann Kredite verlangen, um das Unternehmen auszubauen. In solchen Fällen ist es doch richtig, dass eine Bürgschaft gegeben wird. Ein Unternehmer hat für sein Unternehmen einzustehen und kann nicht verlangen, dass andere die Risiken tragen und er selber geschützt bleibt. Ein Kreditgeber muss auch dafür sorgen, dass der Unternehmer selber geradesteht.
Das Unternehmersein ist eben eine risikoreiche Angelegenheit. Es ist interessant, dass hier nur die Bürgschaft ins Auge gefasst wird. Ein Unternehmer geht bei vielen anderen Entscheiden wesentlich grössere Risiken ein als Bürgschaften. Bürgschaften werden in der Regel sehr genau geprüft. Sie müssen noch öffentlich beurkundet werden. Das sind relativ hindernisreiche Formen. Es gibt viele andere Formen von unternehmerischem Handeln, die bedeutend risikoreicher sind. Namentlich auch Jungunternehmer setzen zum Teil ihr ganzes Schicksal aufs Spiel. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man es anders machen kann.
Es ist richtig, was Herr Schiesser gesagt hat. Es sind uns keine Fälle bekannt, wonach ein Handlungsbedarf gegeben wäre. Es sind aber solche Fälle genannt worden. Deshalb müsste man prüfen, ob das in Ihrer Debatte neue Zustimmungserfordernis wirklich die Bürgschaft verhindert hätte. Bei den Kleinkrediten hat das Parlament es abgelehnt, bei verheirateten Personen die Zustimmung der Ehegatten zu verlangen. Ich würde hier die Bedeutung nicht überschätzen. Aber die Kernfrage ist, wie handlungsfähig jemand sein soll. Eine schwierige Frage ist die Haftung des Ehegatten, namentlich wenn der andere Ehegatte unterschrieben hat und eigenes Vermögen hat usw.
Der Bundesrat hat nach sehr eingehender Diskussion, wo auch beide Meinungen vertreten wurden, der Initiative zugestimmt und damit dem Schutz der Familie den Vorzug gegeben. Aber er verkennt nicht die Nachteile, die damit verbunden sind, sei es für Jungunternehmer, aber auch für Kreditgeber, welche hinterher Schwierigkeiten haben, Bürgschaften von vermöglichen Unternehmern zu erhalten, weil der Ehegatte nicht zustimmt.