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Schiesser Fritz · Ständerat · 2005-03-08

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Ich will diesem Geschäft keine allzu grosse Bedeutung geben, möchte aber als Mitglied der Kommission zwei Punkte kurz erwähnen.

1. Zur praktischen Bedeutung: In der Kommission stellte ein Mitglied folgende Frage: "Meines Erachtens sollten Gesetze nur beim Bestehen eines dringenden Handlungsbedarfes geändert werden. Ist ein solcher aufgrund gewisser Zustände in der Praxis wirklich gegeben?" Die Antwort von Frau Reusser: "Es ist ein allgemeines Problem, dass wir häufig legiferieren, ohne die Praxis genau zu kennen. Bis zur Einreichung dieses Vorstosses hatten wir keine Kenntnisse von einem entsprechenden Handlungsbedarf."

Wir sind 13 Mitglieder in der Kommission; davon sind zehn Anwälte, teilweise auch Notare. Von keinem wurde in der Kommission ein konkreter Fall angeführt, der hier als Beispiel erwähnt werden könnte. Mir persönlich begegnete in meiner Tätigkeit als Anwalt und Notar noch kein solcher Fall. Ich setze also wirklich ein Fragezeichen hinter den dringenden Handlungsbedarf.

2. Zu den anderen Sicherungsgeschäften: Wenn eine junge Person, die ein eigenes Geschäft aufbauen möchte, vielleicht noch einen Notrappen in Form eines kleinen Depots hat, dann ist es ohne weiteres möglich, dass sie dieses Depot ohne Zustimmung des Ehegatten verpfändet. Bei der Bürgschaft müsste diese Person immerhin noch beim Notar vorsprechen. Der Notar müsste sie immer noch, auch ohne Zustimmung des Ehegatten, auf die Bedeutung des Geschäftes aufmerksam machen. Bei der Verpfändung eines Vermögenswertes ist dies nicht der Fall.

Für mich ist klar: Es besteht kein Handlungsbedarf. Wir sollten wirklich legiferieren, wenn Handlungsbedarf besteht. Es ist auch fraglich, ob diese Neuregelung wirklich so intelligent wäre; der Berichterstatter der Kommission hat es ausgeführt. Deshalb ist für mich klar: Wir sollten auf diese Vorlage nicht eintreten, es beim heutigen Recht belassen. Das Bürgschaftsrecht wurde 1949 in einem sehr einlässlichen Prozess revidiert. Bis heute hat es sich bewährt.

Ich bitte Sie also, auf diese Vorlage nicht einzutreten.