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David Eugen · Ständerat · 2005-03-09

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-09

Wortprotokoll

Artikel 4 sagt aus, wann dieses Gesetz in Kraft tritt. Sie haben schon der vorigen Diskussion entnommen, dass das sicher eine wichtige politische Frage ist. Ich habe aber in diesem Rat Übereinstimmung darüber festgestellt, dass in der laufenden IV-Rechnung alle einen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben wollen. Es liegt wirklich im Interesse unserer Sozialversicherung, und ich behaupte auch unseres Landes und des Arbeitsmarktes, dass wir das erreichen. Dieses Ziel vor Augen, stellt sich die Frage, wie wir es umschreiben wollen. Hier ist eine Umschreibung in Absatz 2 getroffen worden, die das zum Ausdruck bringen will. Die Kommission empfiehlt Ihnen, dieser Umschreibung zu folgen. Die Minderheit ist der Meinung, das Gesetz solle sofort, ohne diese Konditionierung, nach Annahme hier im Rat und nach Ablauf der Referendumsfrist, in Kraft treten. Ich denke, es braucht eine Bestimmung, die auf dieses Ziel der IV-Sanierung hinweist. Das fehlt im Antrag der Minderheit, so, wie er hier vorliegt.

Daher empfehle ich Ihnen, hier der Mehrheit zuzustimmen. Aber auch in diesem Punkt muss ich sagen: Letztlich braucht das ganze Gesetz die Zustimmung beider Räte, und wir müssen dann zur Kenntnis nehmen, wie der Nationalrat die Formulierung für diesen Absatz 2 genau macht, und uns dann wieder mit dieser auseinander setzen. In der jetzigen Phase sollten wir aber Absatz 2 hier gemäss Mehrheitsantrag beschliessen.