Lexipedia

Schwaller Urs · Ständerat · 2005-03-09

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-09

Wortprotokoll

Nach der jahrelangen Diskussion um das sogenannte "Überschussgold", wie es letzthin in einer Zeitung genannt worden ist, bin ich natürlich zufrieden, dass sich nun endlich ein tauglicher und hoffentlich mehrheitsfähiger Vorschlag abzuzeichnen scheint.

Unbestritten war für mich wegen meiner früheren Funktion als kantonaler Finanzdirektor seit Jahren, dass der Kantonsanteil von zwei Dritteln den Kantonen ohne jegliche Zweckbindung auszuzahlen sei. Die demokratisch gewählten Legislativen und Exekutiven der Kantone sind sehr wohl in der Lage, diese Sondermittel nachhaltig, das heisst ausserhalb der jährlichen Budgetprozesse, im Interesse ihrer Kantone einzusetzen. Ich bin überzeugt, dass die Mehrheit der Gelder für den Schuldenabbau eingesetzt werden wird und dass im einen oder anderen Kanton dann auch noch die Voraussetzungen für eine längst fällige Investition in notwendige Infrastrukturen geschaffen werden. Mit der Auszahlung des Goldanteils werden im Übrigen in den Kantonen auch günstige Voraussetzungen für eine gute Umsetzung des NFA geschaffen. Dies ist mit Blick auf eine künftige Finanzpolitik von Bund und Kantonen sehr wichtig.

Dies ist aber nicht unser Thema heute Morgen. Wenn ich es trotzdem gesagt habe, so deshalb, weil ich nun im Ständerat vor dem Dilemma stand, für die Kantone eine zweckfreie Auszahlung verlangt zu haben und gleichzeitig auf Bundesebene für den Bundesdrittel eine Zweckbindung an die IV mitzutragen. Ich habe mich schliesslich durchgerungen, die IV-Zweckbindung zu unterstützen, weil erstens der blosse Abbau von 7 Milliarden Franken Schulden auf die 130 Milliarden Gesamtschulden wahrscheinlich unbemerkt und ohne grosse Wirkung erfolgen würde, ja verschwindend wäre, und weil zweitens mit dem Einschiessen von 7 Milliarden in die IV im Hinblick auf die Trennung der Finanzierung der beiden Sozialwerke AHV und IV ein Schritt vorwärts gemacht werden kann. Mit der Übergangsbestimmung wird auch der notwendige Druck für die Umsetzung der 5. IV-Revision ausgeübt, ein Druck, der im Übrigen bei der Annahme des Antrages Lauri zeitlich noch verstärkt werden wird. Die IV hat nämlich alles Interesse, diesfalls ihre Probleme möglichst schnell zu lösen, um über den ganzen Betrag und die Zinsen verfügen zu können. Wenn wir den Drittel ohne zusätzliche Auflagen in die IV geben, nehmen wir die Gefahr in Kauf, dass in den nächsten Monaten einzelne notwendige Sanierungsmassnahmen, inklusive die für einen tatsächlichen Ausgleich der Rechnung notwendige Mehrwertsteuererhöhung, infrage gestellt werden.

Um diese werden wir nicht herumkommen, wir müssen uns da nichts vormachen. Die 7 Milliarden Franken erlauben es aber wenigstens, zur Mehrwertsteuererhöhung keine zusätzlichen Mittel zum Abbau der aufgelaufenen Schulden einzufordern.

Wir haben nun einen Vorschlag auf dem Tisch, der ein tauglicher Vorschlag ist und der vor allem den Vorteil hat, dass mit ihm die jahrelange Diskussion um den Bundesanteil des Golderlöses annehmbar abgeschlossen werden kann, und der zudem auch als indirekter Gegenvorschlag in die herbstliche Abstimmung gehen kann. Rückweisung, Nichteintreten sind meines Erachtens keine Lösungen und schaffen im Gegenteil nur neue Probleme. Wir alle - damit möchte ich schliessen - sollten nun langsam des Taktierens um den Goldschatz müde sein oder müde werden.