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Lauri Hans · Ständerat · 2005-03-09

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-09

Wortprotokoll

Ich möchte mich zu drei Punkten äussern:

1. Der erste Punkt liegt auf der Hand. Es geht um die Frage, ob das EP 2004 überhaupt notwendig ist oder nicht. Meines Erachtens kann es darüber keine Zweifel geben. Es wäre ein grosser Fehler, generell oder in Teilen vom vorbereiteten Pfad abzuweichen. Wir würden damit nicht nur die bisher geleistete Sanierungsarbeit infrage stellen, sondern - noch schwerwiegender - ein schwieriges Zeichen, ein negatives Zeichen für zukünftige Veränderungsprozesse setzen. Die allgemeine Lage des Bundeshaushaltes mit seiner strukturellen Überforderung ist hinlänglich bekannt und zusammen mit dem entsprechenden Sanierungsbedarf im Finanzplanbericht vom letzten Herbst auch gründlich dokumentiert. Zusätzlich ist es wesentlich, dass in diesem Finanzplanbericht eine Reihe von Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen aufgelistet sind, die im Zahlenwerk nicht enthalten sind, deren Eintritt innerhalb der Planungsperiode aber mit plausiblen Gründen bei weitem nicht ausgeschlossen werden kann. Neue Unsicherheiten sind in der Zwischenzeit hinzugekommen. Wollen wir unsere Handlungsfreiheit in der Finanzpolitik und damit in den Sachpolitiken - das ist ja das Wichtige - bewahren und nicht ständig unter der zermürbenden Drohung von kurzfristigen Sanierungsmassnahmen als Folge der Schuldenbremse politisieren, so kommen wir um dieses neue Paket leider nicht herum.

Man könnte sich allenfalls die Frage stellen, ob nicht die respektablen Unternehmensgewinne, die in den letzten Wochen bekannt geworden sind, über entsprechend höhere Steuereingänge für eine Entspannung sorgen müssten. Solchen Überlegungen ist entgegenzuhalten, dass die bestehende Finanzplanung von einem Wirtschaftswachstum ausgeht, das aus heutiger Sicht weiterhin als optimistisch [PAGE 177] beurteilt werden muss. Gleiches gilt für die der Planung zugrunde liegenden Einnahmenschätzungen. Der Rat mag sich erinnern, dass diese von uns noch vor wenigen Monaten als eher zweckoptimistisch bezeichnet wurden. Auch der Bundesrat sprach verschiedentlich von optimistischen Schätzungen am oberen Rand des noch Vertretbaren. Wenn heute grosse Unternehmensgewinne bekannt werden - die übrigens teilweise wohl nicht vollumfänglich in der Schweiz zur Besteuerung kommen -, so spielt sich diese Entwicklung immer noch im Rahmen der seinerzeitigen Planungsannahmen ab. Nun ist man bei den Einnahmen nie ganz vor Überraschungen gefeit, weder vor positiven noch vor negativen. Sollten sie im Jahr 2006 positiv ausfallen, so muss und darf vom Bundesrat mit Bestimmtheit erwartet werden, dass dies nicht zu einer Erhöhung des Ausgabenplafonds führen würde, sondern dass die Gelegenheit zu entsprechenden Einnahmenüberschüssen in der Finanzrechnung und damit zum Schuldenabbau oder mindestens zur Konsolidierung benützt würde. Alles andere käme - und diese Feststellung ist mir wichtig - einem Vertrauensmissbrauch gegenüber denjenigen gleich, die jetzt im EP 2004 zu Opfern bereit sind. Widerstände gegen zukünftige Sanierungsprogramme wären damit vorprogrammiert. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat Merz, uns hier zu bestärken, also zu sagen, dass zusätzliche Einnahmen im nächsten Jahr nicht automatisch zu einer Erhöhung des Ausgabenplafonds führen werden.

2. Die Arbeit in der Kommission gestaltete sich schwierig - weitaus schwieriger, als von vielen erwartet, sicher auch schwieriger, als sich dies die Kolleginnen und Kollegen vorstellen, welche zusätzlich zum EP 2004 eine schwarze Null für den Voranschlag 2006 fordern. Ein grosses Unbehagen ergab sich daraus, dass - wie sich verschiedene Mitglieder ausdrückten - frühere Sachentscheide nun unter dem Diktat der knappen Mittel und oft ohne eine allzu breite sachpolitische Diskussion im Rahmen des EP 2004 relativiert oder gar umgestossen werden mussten. Besonders ausgeprägt war dieses Unbehagen beispielsweise bei den Kürzungsentscheiden im Bildungsbereich, in der Entwicklungshilfe, bei den Verkehrsinvestitionen und im Verteidigungsbereich. Hier ging gar die Bemerkung von der Aushebelung der demokratisch legitimierten geltenden Konzeption durch den finanzpolitischen Zwang um.

Die gängige Meinung, Finanzpolitik sei nicht Selbstzweck, sondern der Schlüssel zur Verwirklichung aller anderen Politiken, schien vielen von uns in unangenehmer Art und Weise infrage gestellt und gar in das Gegenteil gewendet: Finanzpolitik als Verhinderungspolitik. Alle in der Kommission bekannten sich deshalb zusammen mit dem Bundesrat zur Auffassung, zwei Entlastungsprogramme seien genug, ein drittes dürfe es nie geben. Ich unterstütze diese Forderung, nur fehlt mir der Glaube, diese Forderung lasse sich in die Wirklichkeit umsetzen, völlig. Unsere sachpolitischen Entscheide während des Jahres nehmen derart wenig Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates, die auf lange Frist angelegte Verknüpfung zwischen Sachplanung und Finanzplanung ist politisch und aus der Sicht der Verfahren derart wenig zwingend, die Kraft zu strategischen Sanierungsarbeiten derart schwach ausgebildet, dass ich überzeugt bin, Entlastungsprogramme gehörten immer mehr zum politischen - fast hätte ich gesagt: neuen - Alltag.

Gemäss gängiger Auffassung hat die Finanzpolitik nicht nur eine unterstützende, sondern auch eine limitierende Funktion. Diese ist staats- und wirtschaftspolitisch von grösster Bedeutung und hat Wirkung weit über den finanziellen Bereich hinaus. Offenbar kann sich diese Limitierungs- oder Begrenzungsfunktion der Finanzpolitik in unserer Zeit wenn überhaupt nur noch im kollektiven Umfeld von Entlastungsprogrammen genügend durchsetzen. Dies ist äusserst schade, weil einer solchen Politik die Konstanz und Verlässlichkeit, also die Planbarkeit, und mit der Zeit - dies immer mehr - auch das Vertrauen abgeht. Wir werden mit solchen Vertrauensfragen ja auch bereits ein erstes Mal im Rahmen des EP 2004 konfrontiert werden. Entlastungsprogramme als Fastenkuren - lästig, unbeliebt, aber offenbar unvermeidbar; das ist der Preis für zu wenig finanzpolitische Disziplin.

3. Es wird in der Öffentlichkeit oft gesagt und auch kritisiert, es gehe um ein Entlastungs- beziehungsweise Sparprogramm im Umfang von 1,9 Milliarden Franken im Jahr 2008. Die Minderheit hat soeben durch Kollege Gentil ausführen lassen, es gehe um Einsparungen von 2 Milliarden Franken; das steht auch in Ziffer 2. Für mich ist die Feststellung wichtig, dass diese Aussage zu wenig differenziert und deshalb so nicht haltbar ist. In Wirklichkeit geht es um ein echtes, in der realen Welt spürbares und nicht nur virtuelles Sparvolumen gegenüber den weiterhin wachsenden Finanzplanzahlen für das Jahr 2008 von rund 1 Milliarde Franken. Es geht, global gesehen, um recht bescheidene 1,8 Prozent der für dieses Zieljahr geplanten Ausgaben von fast 58 Milliarden Franken, also eben um einen gegen 900 Millionen Franken tieferen Betrag. Diese Feststellung scheint mir doch auch politisch bemerkenswert.

Die Herleitung, immer bezogen auf das Jahr 2008, ist recht einfach. Von den 1,9 Milliarden entfallen mehr als 600 Millionen auf Verbesserungen in der Finanzrechnung, ohne dass damit materiell irgendein Spareffekt vorhanden wäre. Dazu die vier Beispiele: 100 Millionen entfallen auf Mehreinnahmen dank intensivierter Kontrolltätigkeit bei den Steuern. 275 Millionen ergeben sich aus sogenannten "Einsparungen" beim öffentlichen Verkehr. Nachteile werden diesem daraus allerdings nicht erwachsen, denn die Finanzierung wird durch Massnahmen ausserhalb des zentralen Finanzhaushaltes sichergestellt. Entsprechende Beschlüsse haben wir letzte Woche gefasst. 74 Millionen werden beim Bundesbeitrag an den Fonds der Arbeitslosenversicherung "gespart" - die Anführungszeichen sind mir wichtig -, mit dem Ergebnis, dass der dort geplante Schuldenabbau verzögert wird. Nach den neuesten Zahlen wird die Darlehensschuld des Fonds im Jahr 2006 unter Berücksichtigung des EP 2004 rund 4,7 Milliarden Franken betragen. Bei der Konzipierung des Paketes im Sommer 2004 ging man noch von relativ bescheidenen 1,5 Milliarden Franken aus; für mich ist dies ein weiteres klassisches und höchst ärgerliches Beispiel für die Gefahren der Fondswirtschaft. Ich werde in der Detailberatung darauf zurückkommen. 166 Millionen Franken entfallen auf reines Finanzplansparen im Tresoreriebereich. Das kritisiere ich selbstverständlich mit keinem Wort. Wir dürfen die Zahl nur nicht als Resultat schmerzvoller Sanierungsanstrengungen deklarieren.

Nebst den eben hergeleiteten etwas über 600 Millionen fallen weitere 250 Millionen Franken auf die beiden Gesetzesvorlagen Prämienverbilligung KVG und 5. IV-Revision, die nur pro memoria ins EP 2004 aufgenommen worden sind. Das Vorhaben Prämienverbilligung befindet sich innerhalb des Planungshorizontes mehr oder weniger auf Kurs; über das Schicksal der 5. IV-Revision werden wir erst noch entscheiden.

Somit noch einmal: Soweit direkte materielle Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung zu erwarten sind, diskutieren wir im Folgenden also nicht über 1,9, sondern über rund 1 Milliarde Franken. Dass diese 1 Milliarde bei einem BIP von weit mehr als 420 Milliarden im Jahr 2008 aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht zu ernsthaften zusätzlichen Konjunkturproblemen führen kann, leuchtet meines Erachtens fast ohne zusätzliche Untersuchungen ein.

Meine Schlussfolgerungen sind:

1. Am EP 2004 führt kein Weg vorbei. Wir sind den folgenden Generationen diese Anstrengung schuldig. Wer Elemente herausbricht, soll den Mut haben, Ersatzmassnahmen vorzuschlagen oder, vielleicht noch schwieriger, die Forderung nach Mehreinnahmen zu stellen.

2. Bei näherer Betrachtung ist es enttäuschend, dass uns der Gesamtbundesrat nebst echten auch eine Reihe von Massnahmen vorschlägt, die nichts oder kaum etwas zu einer ernsthaften, nachhaltigen Sanierung der Bundesfinanzen im Gesamten beitragen. Die Nachteile der Fondswirtschaft lassen grüssen.

3. Kommen die echten, vom Bundesrat zusätzlich in Aussicht gestellten Systemkorrekturen und andere grundsätzliche Arbeiten nicht relativ rasch bzw. ändern wir unsere Finanzmentalität in den Räten nicht deutlich, so werden wir [PAGE 178] in kurzer Zeit nicht nur von einer "Armee 200X" sondern auch von "Entlastungsprogrammen 200X" sprechen können. Diese Systemkorrekturen werden den Sozialbereich nicht verschonen können, wollen wir nicht Gefahr laufen, dass uns dieser unter dem Regime der Schuldenbremse mit der Zeit zahlreiche andere Politiken marginalisiert, Politiken, die uns im Gegensatz zu den Wohlfahrtsausgaben volkswirtschaftliches Wachstum bringen, auf das wir dringendst angewiesen sind. Dieser letzte Zusammenhang scheint mir von grosser strategischer Bedeutung zu sein.

Deshalb am Schluss die Bitte, mit den grossen Massnahmen vorwärts zu machen, damit wir aus diesem unheilvollen Mechanismus zwischen Sozialausgaben und übrigen Bundesausgaben und Bundesaufgaben in absehbarer Zeit herauskommen.

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