Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-09
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-09
Wortprotokoll
Wir möchten mit den Artikeln 82 und 83 eine flexible Regelung gegen die Gefahren der Medienkonzentration vorschlagen. Zunächst soll festgestellt werden, ob ein Radio- oder Fernsehveranstalter in seinem Markt tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Das betrifft Artikel 82, über den wir jetzt reden. Falls ja, kann mit gezielten Massnahmen diese Gefährdung bekämpft werden. Solche Massnahmen müssen aber nicht, sie können getroffen werden. Das ist unser Vorschlag. Sie dürfen selbstverständlich nur in verhältnismässigem Ausmass ergriffen werden. Das sei auch ausdrücklich gesagt.
Nun stellt sich natürlich die Frage, wann die Vielfalt gefährdet ist. Hier muss zunächst betont werden: Unter keinen Umständen darf die publizistische Konzentrationsproblematik mit der wettbewerbsrechtlichen Problematik vermischt werden. Im Wettbewerbsrecht gibt es bestimmte Missbrauchstatbestände, die jeweils im Gesetz aufgezählt werden. Aber die rein wirtschaftlich orientierte Missbrauchspraxis des Wettbewerbsrechtes kann nicht unbesehen auf den Medienbereich übertragen werden. Da geht es um etwas völlig anderes.
Die Schwelle für behördliches Handeln wird nach dem Beschluss des Nationalrates und dem Antrag der Minderheit massiv erhöht, weil gemäss dieser Formulierung erst der Missbrauch einer dominanten Stellung die Vielfalt beeinträchtigt. Im Medienbereich sind Missbräuche in der Regel kaum nachzuweisen. Sie erfolgen oft subtil und langsam, z. B., wenn über bestimmte Ereignisse nicht berichtet wird; das ist die grosse Gefahr.
Von daher beantrage ich Ihnen, bei beiden Artikeln dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.
Nochmals: Die Massnahmen können ergriffen werden, müssen aber nicht, und sie müssen verhältnismässig sein.