Lexipedia

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2005-03-09

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-09

Wortprotokoll

Für das gute Funktionieren unserer demokratischen Staatsform ist es unerlässlich, dass sich alle am demokratischen Willensbildungsprozess Beteiligten - die Bevölkerung, die Parlamente, die Exekutiven - gegenseitig trauen können. Man muss wissen, warum ein politischer Akteur so und nicht anders handelt, was er wirklich beabsichtigt, wenn er eine bestimmte Politik verfolgt. Demokratie lebt von der Berechenbarkeit der Akteure. Die Berechenbarkeit der Akteure wird zum Teil dadurch hergestellt, dass wir sie zwingen, ihre Interessen offen zu legen. Es darf keine, wie man heute so schön sagt, "hidden agendas" in der demokratischen Ausmarchung geben. Mit anderen Worten: Wir benötigen Transparenz über alle wesentlichen Elemente, welche zur Herstellung der Berechenbarkeit der politischen Akteure im weitesten Sinne notwendig sind.

Was zum Beispiel die Transparenz hinsichtlich des Bundesrates betrifft, ist mit der Bestimmung, dass ihm während seiner Amtszeit keine anderen Tätigkeiten obliegen dürfen, und [PAGE 199] mit der Bestimmung, dass er nach dem Ausscheiden aus dem Amt mit einer Gratispension ein höheres Einkommen hat als 95 Prozent der Schweizer - auch wenn sie arbeiten -, dafür gesorgt, dass "hidden agendas" eigentlich beim Bundesrat nicht vorhanden sein sollten.

Die Mitglieder der Bundesversammlung ihrerseits unterliegen eingehenden Offenlegungsvorschriften. In einem Postulat, welches Sie im Herbst des vergangenen Jahres überwiesen haben, wird auch für die Mitglieder der Bundesverwaltung, der Ämter und Departemente, eine Offenlegungspflicht postuliert. Der Bund soll nicht auf dem Weg über NGO, über informelle Netzwerke, verdeckt finanzierte Publikationen und klandestin unterstützte Vereine Politik betreiben. Er soll mit offenem Visier kämpfen.

Wie nicht anders zu erwarten, bedürfen auch die Transporteure der Information, die Medien, bestimmter Offenlegungsregeln, denn auch sie gehören zu den politischen Akteuren. Man soll wissen, ob ein Journalist Politik abbildet oder Politik macht. Das ist das Mindeste, was man von den Medien unter dem Titel der Transparenz verlangen kann. Dass dies leider nicht der Fall ist, zeigt das Vorkommnis, das ich Ihnen anlässlich der Beratung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit im Dezember 2004 vorgeführt habe. (AB 2004 S 754) Es kann nicht angehen, dass im Fernsehen kurze Zeit vor der parlamentarischen Debatte über ein von den Gewerkschaften als Kerngeschäft behandeltes Thema - im Kasus handelt es sich um das Thema Lohndumping - eine Sendung am Schweizer Fernsehen ausgestrahlt wird, welche die Gefahr des Lohndumpings in tendenziöser Weise hochspielt, damit Stimmung macht und ganz klar den Versuch darstellt, die Parlamentsdebatte zu beeinflussen, ohne dass transparent gemacht wird, dass eine der verantwortlichen Redaktorinnen dieses Beitrages die Ehefrau des Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ist.

Gegen den Beitrag habe ich nichts. Aber gegen das Verschweigen der persönlichen Beziehungen zwischen der Redaktorin und dem Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes habe ich alles. Die rechthaberische Attitüde, mit der sich dann Stellen aus dieser Medienunternehmung nach der Session beim impertinenten Ratsmitglied gemeldet haben, das die Frechheit hatte, dieses Sakrileg zu begehen, zeigt, dass die notwendige Bereitschaft zur selbstkritischen Selbstregulierung mindestens punktuell noch gar nicht vorhanden ist. Dies ist an sich Begründung genug für meinen Antrag.

Dieser Antrag bewirkt keine Zensur, er bedeutet keinen Maulkorb. Er stellt lediglich Transparenz her. Der persönliche Geltungsbereich entspricht nicht ganz meinen Idealvorstellungen; er ist aber auch nicht zu ändern. Einerseits ist er zu eng; er sollte auch die Medien umfassen, die dem RTVG nicht unterstehen. Aber für diese gibt es keinen legislatorischen Aufhänger im vorliegenden Gesetz. Das müsste man allenfalls später in einem Presseförderungsgesetz machen. Andererseits müsste man zum Beispiel von den Redaktoren und Redaktorinnen der Wettervorhersage vermutlich keine Offenlegungspflicht verlangen. Aber eben, die Abgrenzungen würden dann nicht aufhören.

Was den ersten Teil meines Antrages betrifft, die Offenlegung der eigenen Interessenbindungen, hält sich der Vorschlag eng an das Parlamentsgesetz, das unsere eigene Offenlegungspflicht beschreibt. Was den zweiten Teil betrifft, die Offenlegung der Interessenbindungen der Partner, würde damit eine Lücke geschlossen, die eigentlich den Anlass zu diesem Antrag bildet. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Nationalrat letzte Woche bei der Regelung der Offenlegungspflicht der Entschädigungen - der Tantiemen und der Löhne - der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitungen erkannt hat, dass die Offenlegungspflicht auch auf nahe Angehörige der Direktbetroffenen ausgedehnt werden muss, damit die Regel nicht umgangen werden kann.

In diesem Zusammenhang darf ich Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer zitieren. Sie hat gesagt: "Wir verlangen .... zum einen die individuelle Offenlegung auch der Löhne aller Geschäftsleitungsmitglieder, die Offenlegung auch in Bezug auf Leistungen an nahestehende Personen ...." Quod licet bovi, et licet Iovi. Wenn das dort in Ordnung ist, ist das hier auch in Ordnung!

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es nicht möglich sein soll, dass sich Parlamentarier auf dem Umweg über Ehegatten und Lebenspartner ein verborgenes Sprachrohr halten können. Das ist intransparent, das ist unlauter, und das gehört abgeschafft. Sie haben heute Morgen von "Impressum" ein Schreiben mit dem Titel "Nein zu 'Fichen' für Medienschaffende" erhalten. Die Medienleute werden nicht müde, von uns Offenlegung zu verlangen. Wenn wir es wagen, einmal Offenlegung von der anderen Seite zu verlangen, ist das Fichierung. Und sie schreiben, dass mein Antrag unnütz sei: "Die vorgeschlagene Massnahme ist .... nicht nur unverhältnismässig, sondern auch unnötig, denn die Journalistinnen und Journalisten befolgen seit Jahren Regeln der beruflichen Ethik, die weiter gehen und effizienter sind als die vorgeschlagene gesetzliche Regelung und durch unabhängige Organe durchgesetzt werden."

Ja, entweder oder! Entweder ist das, was ich sage, unverhältnismässig, und dann gehen jene Regeln, von denen sie jetzt sprechen, weniger weit. Oder meine Regelungen gehen weniger weit, und dann können sie nicht unverhältnismässig sein. Aber dann frage ich mich, warum man sich denn nicht daran hält. Ich würde Ihnen empfehlen, meinem Antrag zu folgen. Denn wenn "Impressum" Recht hat, ist es ja ohnehin keine zusätzliche Belastung für die Journalisten, denn ihre eigene Standesregel geht ja weiter.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.