Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-09
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-09
Wortprotokoll
Es ist gesagt worden, es gehe um eine Frage der Transparenz. Dazu hat sich das [PAGE 200] Parlament in anderen Sachen mehrfach bekannt. Es ist sicher richtig, dass öffentlich relevante Zusammenhänge und Bindungen aufgezeigt werden sollen. Aus medienethischer Sicht sind Interessenbindungen von Journalistinnen und Journalisten tatsächlich ein Thema. Wer Berichte über die eigenen Belange verfasst, der schadet der Glaubwürdigkeit seines Mediums, wenn er nicht gleichzeitig die eigene Interessenbindung darlegt. Es gibt verschiedene Verlage und Programmveranstalter, die hausinterne Regeln über solche Interessenbindungen, z. B. über die politische Betätigung, haben. So weit der Grundsatz.
Die Frage ist nun, ob dieser Antrag diesen Grundsatz auch befriedigend umsetzt. Zunächst einmal sollen die Medienschaffenden ihre Mitgliedschaft in politischen Parteien, in Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen oder in Verbänden, die das Verbandsbeschwerderecht nutzen können, darlegen. Ist das praktikabel? Ist es praktikabel, wenn ein Journalist einfach sagen muss, er sei Mitglied der SVP? Ich meine, Mitglied der SVP kann man im Kanton Bern oder in Flaach sein. Ich will damit sagen, dass es innerhalb einer Partei einen grossen Bogen von möglichen politischen Standpunkten gibt. Bei der SP könnte ich Ihnen ähnliche Beispiele nennen. Es käme also eigentlich auch noch darauf an, welcher Richtung sie innerhalb einer Partei angehören. Muss man die dann auch noch angeben? Das scheint mir etwas heikel zu sein.
Ein rein theoretischer Fall: Ein Moderator einer politischen Sendung sagt, er sei in keiner Partei. Das stimmt wahrscheinlich. Er ist in keiner Partei. Jeden Freitag ist er tätig. Eines Tages hängt er seinen Beruf an den Nagel und tritt in eine Partei ein, aber nicht in diejenige, in die er gehört. (Heiterkeit) Dann ist die Frage: Was hat das gebracht, wenn er, als er noch Journalist war, einfach sagte, er sei in keiner Partei? Transparenz kann so kaum hergestellt werden. Da habe ich meine Zweifel.
Zu den Ehegatten und Lebenspartnern: Da habe ich aktiv Mühe. Die Lebenspartner und die Ehegatten sind selbstständige Personen, und es darf nicht dauernd suggeriert werden, sie seien das willenlose Werkzeug des Angetrauten. Es gibt auch praktische Probleme zum Stichwort Lebenspartner: In unserer schnelllebigen Zeit müssten einige Journalisten ständig ihr Register auswechseln. (Heiterkeit) Das muss ich doch zu bedenken geben.
Der einzige Punkt, den ich für gerechtfertigt halte, ist Absatz 1 Buchstabe c betreffend die Mandatsverhältnisse. Diese müssten meines Erachtens transparent gemacht werden. Gerade das Beispiel mit dem Wetterberichts-Moderator finde ich da eher interessant. Es gab einen Wetterberichts-Moderator, der nebenbei noch ein sehr lukratives "Wettergeschäft" hatte, das er dank seiner Publizität in der SRG betreiben konnte. Aber auch hier gilt wieder: Die Nennung der Ehegatten bzw. Lebenspartner geht einfach zu weit.
Wenn ich das alles zusammen gewichte, sollte dieser Antrag doch abgelehnt werden.