preparatory:AB 53822
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-10
Wortprotokoll
Ich werde hier die Minderheit begründen und im Einverständnis mit Kollege Hess auch zwei, drei Worte zu seinem Eventualantrag, der die Schifffahrt betrifft, sagen. Dann, Herr Präsident, würde ich - weil der Kommissionspräsident auf den Zusammenhang zwischen den beiden Ziffern hingewiesen hat -, nachdem der Sprecher der Minderheit bei Artikel 18 Absatz 2 seine Ausführungen gemacht hat, gerne als Kommissionsmitglied zwei, drei Worte dazu ausführen.
Jetzt also zu Artikel 17 Absatz 3 und zur Übergangsbestimmung: Ich kann die Klärung gleich am Anfang bringen. Diese Bestimmung in den Übergangsbestimmungen führt einfach dazu, dass eine Aufhebung der Mineralölsteuer-Rückerstattung nicht sofort in Kraft treten würde, sondern dass eine Übergangszeit bis zum 1. Januar 2008 vorhanden wäre, sodass dies nicht plötzlich, mit einem Schlag und unmittelbar, käme. Das ist der Sinn der Übergangsbestimmung, und die beiden Bestimmungen hängen zusammen. Ich gehe davon aus, dass es dann auch eine einzige Abstimmung geben wird.
Zur Frage der Aufhebung der Mineralölsteuer-Rückerstattung beim öffentlichen Verkehr muss ich etwas ausholen. Wir haben bei diesem EP 2004 verschiedene Bereiche, die den Verkehr betreffen - ich lasse einmal die Punkte weg, welche die Nationalstrassen unmittelbar betreffen -: Wir haben die allgemeinen Strassenbeiträge, ungebundene Beiträge an die Kantone, wo wir nichts gekürzt haben, und wir haben den regionalen Personenverkehr, wo wir aus Rücksicht auf die Kantone wesentlich weniger gekürzt haben, als der Bundesrat beantragt hat; das haben Sie beides beschlossen. Als dritten Punkt in diesem Paket haben wir die Frage der Aufhebung der Mineralölsteuer-Rückerstattung beim öffentlichen Verkehr.
Die Kommission hat die Aufhebung hier abgelehnt. Die Minderheit beantragt Ihnen, hier wie bei Artikel 18 Absatz 2 mit der Landwirtschaft gleichzuziehen; der Präsident hat ausgeführt, warum. Es geht hier um 52 Millionen Franken. 52 Millionen Franken stehen zur Diskussion, also ein beträchtlicher Betrag, wenn man das gesamte EP 2004 ansieht.
Zum einen ist es nicht richtig, dass nur einzelne Kategorien von Fahrzeugen, die die Strassen nicht oder wenig benützen, privilegiert sind. Wenn eine Rückerstattung schon an die Voraussetzung geknüpft wird, dass die Strassen benützt oder nicht benützt werden, müsste der Geltungsbereich der Rückerstattung weit über den öffentlichen Verkehr hinaus ausgedehnt werden.
Dann haben wir die Frage der Postautolinien. Sie haben vielleicht in der "NZZ" gelesen, dass mehr als ein Viertel dieses Betrages, der rückerstattet wird, auf die Postautolinien entfällt. Dieser Betrag fliesst dann in die Kasse der Post. Mit anderen Worten: Die Schweizerische Eidgenossenschaft subventioniert auf diesem Umweg die Unternehmung Post. Zu beurteilen, ob das richtig oder nicht richtig ist, überlasse ich Ihnen; ich meine, es sei nicht richtig. Vor allem ist auch zu sagen: Wir haben hier auch Finanzströme, die einfach nicht transparent sind. Das wird dann auch bei der Landwirtschaft ein Thema sein, auf das wir noch zurückkommen müssen. Bei diesen 52 Millionen Franken ist einmal mehr als ein Viertel eine Subvention an die Post.
Dann wurde ausgeführt, dass namentlich die Aufhebung der Rückerstattung beim öffentlichen Verkehr zu erheblichen Schwierigkeiten für Verkehrsunternehmungen führen soll. Ich kann Ihnen hier einige Zahlen nennen - zur Schifffahrt werde ich nachher noch etwas sagen -: Die Basler Verkehrsbetriebe wären mit etwa 1 Prozent des Verkaufserlöses betroffen; bei den Städtischen Verkehrsbetrieben Bern - ich hoffe nicht, dass diejenigen, die für die Aufhebung stimmen, dann nicht mehr damit fahren dürfen - sind es 2 Prozent; bei den Verkehrsbetrieben Leuk/Leukerbad wären es 5 Prozent. Dann gibt es aber auch öffentliche Verkehrsbetriebe, bei denen es bis zu 10 Prozent gehen kann. Was die Gründe dafür sind und weshalb es diese Spannweite gibt, vermag ich nicht zu sagen. Aber vielleicht wären dann solche Betriebe auch gefordert, sich zu fragen, warum sie eine wesentlich höhere Rückerstattungsquote haben als andere Betriebe.
Wenn wir also irgendwo ein Mittel nehmen, geht es vielleicht um einen Betrag von 5 Prozent. Es gibt aber sehr viele Betriebe, die wesentlich darunter sind. Die wirtschaftliche Bedeutung für diese öffentlichen Verkehrsbetriebe kann nicht derart gross sein, wie das immer wieder an die Wand gemalt wird. Ich erinnere noch einmal daran: Wir haben bei den Strassenbeiträgen Nein gesagt zu einer Reduktion, wir haben beim regionalen Personenverkehr wesentlich weniger gekürzt. Wenn wir jetzt auch noch die Aufhebung der Mineralölsteuer-Rückerstattung ablehnen, dann ist in diesem Bereich der öffentliche Verkehr praktisch verschont worden. Das stimmt nicht mit der Opfersymmetrie dieses EP 2004 [PAGE 228] überein. Ich habe es gestern gesagt: Ich behalte mir vor, das gesamte Paket neu zu beurteilen, je nachdem, wie der Entscheid des gesamten Rates ausfällt.
Noch ein kurzes Wort zu den Schiffen: Dass die Schiffe nicht auf den Strassen fahren, muss man wahrscheinlich nicht lange darlegen. Aber auch hier sind die Auswirkungen nicht derart, dass man sagen müsste, das treibe gewisse Gesellschaften in den Ruin. Zum Beispiel bei der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee wären das 2,55 Prozent der Verkaufserlöse. Nun mag es ja sein, dass hier mit einer ganz kleinen Marge gearbeitet wird. Aber ich habe mir auch sagen lassen, dass der Haupteigner dieser Betriebe der Bund sei. Sie können Ihre Schlüsse selber daraus ziehen. Selbstverständlich gibt es auch hier gewisse Gesellschaften, die stärker belastet sind, wenn die Rückerstattung aufgehoben wird. Aber es kann doch nicht sein, dass der Bestand einer Gesellschaft von dieser Rückerstattung abhängt. Vielleicht stellt sich auch hier wiederum die Frage, warum einige Gesellschaften wesentlich geringere Anteile an Rückerstattungen haben, was die besser machen als andere. Diese Frage müsste man sich vielleicht hier stellen.
Ich bitte Sie deshalb, den Pfad der Tugend, wie wir ihn bis jetzt eingehalten haben, indem wir die Opfer allen zugemutet haben, hier nicht zu verlassen und den öffentlichen Verkehr zu "schonen".
Ich bitte Sie, hier mit der Minderheit zu stimmen, diese Klausel aus dem Mineralölsteuergesetz zu streichen, für klare Verhältnisse zu sorgen und auch hier einen Beitrag an die Entlastung des Bundeshaushaltes zu leisten.