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Schiesser Fritz · Ständerat · 2005-03-10

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-10

Wortprotokoll

Der Antrag Lombardi, wonach die Sache noch einmal vertieft geprüft werden sollte, mag durchaus etwas für sich haben. Das kann aber auch der Zweitrat tun. Wenn der Zweitrat zur Überzeugung kommen sollte, dass dieser Teil ausgegliedert werden müsste, dann kann er noch so entscheiden. Von daher gesehen müssen wir dem Antrag Lombardi nicht folgen.

Es ist natürlich nicht so, dass wir den ETH mit dieser Vorlage einen Blankoscheck geben. Alle Liegenschaften, die von den ETH benutzt werden, sind Verwaltungsvermögen, und es ist selbstverständlich, dass Verwaltungsvermögen nicht veräussert werden kann. Wenn Liegenschaften veräussert werden können sollen, müssen sie zuerst ins Finanzvermögen überführt werden. Dazu braucht es die Zustimmung des Eidgenössischen Finanzdepartementes. So ganz ohne Sicherungsmassnahmen soll also diese Überführung des Liegenschaftenbestandes - es ist keine Veräusserung - nicht erfolgen. Es sind Kautelen eingebaut, die dem Bund das letzte Wort geben. Wenn die zuständigen Bundesbehörden der Auffassung sind, dass im konkreten Fall die Entscheidungsbefugnis den Organen der ETH übertragen werden kann, dann ist das die Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden, dies zu tun oder eben nicht. Aus rechtlicher Sicht sind von mir aus gesehen also genügend Kautelen eingebaut, die verhindern, dass das geschieht, was hier befürchtet wird: dass die ETH mit diesen Liegenschaften machen, was sie wollen.

Ob diese Überführung den ETH viel bringt, das kann ich nicht beurteilen; da steht ein Fragezeichen dahinter. Jene Leute der ETH, mit denen ich gesprochen habe, sind auch im Zweifel darüber, was der Nutzen sein wird. Der Bundesrat ist mit seiner Vorlage offenbar der Auffassung, dass das den [PAGE 218] ETH einiges bringen wird, wenn sie in der Bewirtschaftung freier sind. Das kann ich zu wenig beurteilen, und das wird sich dann weisen, wenn der Entscheid so gefallen ist.

Ich halte am Antrag der Kommission fest; ich bleibe bei dem, was wir in der Kommission entschieden haben. Wenn der Zweitrat aufgrund einer vertieften Prüfung noch einmal zur Überzeugung kommen sollte, dass eine Streichung aus dieser Vorlage notwendig ist und ein anderer Weg der Beratung eingeschlagen werden muss, dann können wir immer noch auf diesen Weg einschwenken.

Was nicht geschehen darf: Die Vorlage EP 2004 darf wegen dieser Frage, die sich hier stellt, nicht irgendwie eine Verzögerung erfahren; das wäre fatal.