Hofmann Hans · Ständerat · 2005-03-10
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-10
Wortprotokoll
Ich äussere mich nur kurz als Präsident der GPK. Die GPK wurde im Laufe des Verfahrens zu diesem Entlastungsprogramm von verschiedenen Mitgliedern von Legislativkommissionen angegangen; es sei einfach problematisch, auch rechtsstaatlich, wenn man ohne Not am Rande eines Entlastungsprogramms oder in ein solches eingepackt materielles Recht abändere. Mitglieder der SiK meinten, es werde in die Strukturen der "Armee XXI" eingegriffen, obwohl hier sogar ein Volksentscheid dahinter stehe.
Die GPK hat sich mit dieser Problematik befasst, und sie teilt diese rechtsstaatlichen Bedenken. Wir haben getan, was wir tun konnten. Wir haben einen Brief an das Büro unseres Rates geschrieben. Wir haben die Antwort erhalten, dass sich die Legislativkommissionen im Laufe eines solchen Verfahrens jederzeit einbringen können, dass sie auch Anträge oder Mitberichte zuhanden der Spezialkommission einreichen können. Wir haben es aber von Kollege Hermann Bürgi gehört: Das ging in den meisten Fällen aus zeitlichen Gründen nicht, wegen der Sitzungstermine. Dieses Entlastungsprogramm musste so schnell verabschiedet werden, dass den Legislativkommissionen oft die Zeit fehlte, um sich hier überhaupt einbringen zu können.
Im Bereich des VBS hat dann die Spezialkommission das Richtige getan und eine Befristung aufgenommen, damit sich die Legislativkommission, die SiK, im Detail mit der Frage "Wie weiter nach der 'Armee XXI'?" befassen kann.
Im Bereich der ETH, das ist ein weiteres Beispiel, wird am Rande des Entlastungsprogramms materielles Recht geändert - meiner Meinung nach ohne Not. Das erinnert mich etwas an den "runden Tisch" des damaligen Finanzministers, Bundesrat Villiger, mit den Kantonen. An diesem "runden Tisch" wurde ein Programm verabschiedet - völlig am Parlament und an den Räten vorbei. Wir wurden eigentlich nur noch vor eine vollendete Tatsache gestellt. Herr Villiger hat damals hier gesagt, das sei nicht üblich und das werde sicher nie mehr vorkommen, aber der Not gehorchend sei das nicht anders gegangen. Ich frage mich, wo hier die Not ist, jetzt am Rande dieses Programms noch die Liegenschaften zu übertragen, ohne dass den Legislativkommissionen, der KöB und der WBK, Gelegenheit gegeben wurde, Vor- und Nachteile seriös abzuwägen.
Ich habe mich in Bezug auf die Frage, welches der bessere Weg sei, nicht festgelegt. Aber ich denke, wir sollten hier aus grundsätzlichen Überlegungen Kollege Lombardi zustimmen - diese Auffassung teilt auch die GPK -, damit man nicht ohne Not die Legislativkommissionen aushebelt und über eine Spezialkommission am Rande eines Entlastungsprogramms materielles Recht abändert.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem Antrag Lombardi zuzustimmen.