Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2005-03-10
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-10
Wortprotokoll
In diesem Bereich, Bau der Nationalstrassen, beantragt der Bundesrat gegenüber dem Referenzfinanzplan Minderausgaben von 88 Millionen Franken für das Jahr 2006, von 100 Millionen Franken für das Jahr 2007 und dann ab 2008 keine Einsparungen mehr. Das gibt also insgesamt ein Volumen von 188 Millionen Franken. Diese wie erwähnt auf die Jahre 2006 und 2007 beschränkte Reduktion der Mittel führt zu einer zeitlichen Verzögerung bei verschiedenen Bau- bzw. Ausbauprojekten des am 2. Juli 2003 vom Bundesrat beschlossenen siebten langfristigen Bauprogramms für die Nationalstrassen.
Betroffen sind Neu- und Ausbauvorhaben in insgesamt elf Kantonen. Ich verweise Sie in diesem Zusammenhang auf die Zusammenstellung in der Botschaft auf Seite 817. Das Schwergewicht liegt bei Projekten, bei denen die Bauarbeiten noch nicht begonnen wurden, dies im Unterschied zu solchen, bei denen Arbeiten bereits im Gange sind. Dies macht offensichtlich Sinn, sowohl aus planungstechnischen Gründen wie insbesondere auch mit Blick auf die Finanzen.
Da nun ausgerechnet bei zahlreichen Projekten in der Romandie mit den Bauarbeiten noch nicht hat begonnen werden können, könnte der Eindruck entstehen - und er ist offensichtlich auch entstanden -, die Westschweiz werde benachteiligt. Das mag eine Zeit lang sicher zugetroffen haben, kann aber aus heutiger Sicht, aufgrund der effektiven Mittel, welche für den Nationalstrassenbau in der Romandie ausgegeben werden, nicht mehr gesagt werden.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen daher, dem Bundesrat zu folgen. Sie erachtet den Antrag des Bundesrates als tragbar und verantwortbar, dies insbesondere auch mit Blick auf die Kohäsion in unserem Lande.
Eine Minderheit, angeführt von Kollege Epiney, beantragt Minderausgaben von lediglich 20 Millionen Franken für das Jahr 2006, 30 Millionen Franken für das Jahr 2007 und 38 Millionen Franken für das Jahr 2008. Das ergibt total ein Volumen von 88 Millionen Franken, wodurch natürlich eine nicht unwesentliche Differenz von 100 Millionen Franken zum Antrag von Bundesrat bzw. Mehrheit entsteht.