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Deiss Joseph · Bundesrat · 2005-03-15

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2005-03-15

Wortprotokoll

Herr Büttiker beanstandet die aus seiner Sicht zu formalistische Begründung. Ich muss Ihnen sagen, dass das Parlament uns mit seinem neuen [PAGE 277] Gesetz nichts anderes übrig gelassen hat. Wir können die Motion entweder annehmen oder ablehnen. Es ist nun so, dass die Haltung des Bundesrates mit dieser Motion in weiten Bereichen übereinstimmt, sie aber in Bezug auf die Standardarbeitskräfte eine sehr rigide Vorlage darstellt: 0,5 oder 0,6 Standardarbeitskräfte. Also mussten wir hier fragen: Können wir dem bis zum Ende folgen oder nicht? Das können wir leider nicht tun. Dies, weil damit jetzt schon sehr konkret ein Vorentscheid getroffen würde, zu einem Zeitpunkt, in dem das nicht notwendig und für die kommende Vorlage abträglich wäre. Wir sind noch nicht bei der Botschaft des Bundesrates zur Landwirtschaftspolitik 2008 bis 2011 angelangt. Wir haben im Bundesrat Ende Januar 2005 die Leitplanken dafür gesetzt, und wir werden im Herbst 2005 eine Vernehmlassungsbotschaft in Zirkulation bringen, worauf dann im kommenden Jahr die eigentliche Botschaft kommen soll. Der Vorschlag in seiner jetzigen Form ist jedoch insofern ungeeignet, als er keine Unterschiede zwischen doch sehr vielfältigen Situationen macht. Insbesondere in Berg und Tal herrschen nicht die gleichen Umstände. Es ist in der Tat falsch zu glauben, das Heil unserer Landwirtschaft liege in einer rein hauptamtlichen Tätigkeit und nicht mehr - wie das Herr Maissen unterstrichen hat - in einer gemischten Betriebsstruktur mit Nebenerwerbsbetrieben. Das betrifft vor allem das Berggebiet. Auch wenn wir uns umschauen, sehen wir, dass bei grösseren Betriebsstrukturen die Nebenerwerbseigenschaft der Betriebe aus allen möglichen Gründen nicht unbedingt verschwindet.

Es ist also ein Argument, das wir gründlich erforschen und nicht einfach mit dem etwas pauschalen Argument der Hobbylandwirte erledigen sollten. Weiter ist es so, dass wir die Frage der Direktzahlungen und die Frage ihrer Natur doch weiter im Kopf haben sollten. Wir richten Direktzahlungen als Entgelt für eine Leistung aus, und diese Leistung soll im Prinzip entschädigt werden, sofern sie erbracht wird. Ob dies in einem Nebenerwerbsbetrieb oder in einem Haupterwerbsbetrieb geschieht, ist grundsätzlich nicht relevant. Aber ich gebe zu: Es muss ein Minimum festgelegt werden. Wir sind auch der Meinung, dass die jetzige Zahl der Standardarbeitskräfte - diese 0,25 - überprüft werden muss. Deshalb habe ich in die Leitplanken, die der Bundesrat vor einigen Wochen verabschiedet hat, auch hineingenommen, dass wir die Frage der Standardarbeitszeit für das Erlangen der Direktzahlungen überprüfen und Vorschläge machen, die in die Richtung dessen gehen, was Herr Schwaller beantragt. Allerdings ist es möglich, dass für Berg und Tal nicht die gleichen Lösungen vorgeschlagen werden.

Deshalb beantragt der Bundesrat, dass man die Motion jetzt ablehnt, aber sich im Klaren ist, dass er die Anliegen der Motion, was die Restrukturierung unserer Landwirtschaft anbetrifft, auf weiten Strecken teilt.

Zur Grössenordnung: 1990 gab es in der Schweiz noch etwa 92 000 Landwirtschaftsbetriebe. Heute gibt es noch rund deren 63 000. Der Restrukturierungsprozess war schon sehr stramm: Während zehn, fünfzehn Jahren sind pro Arbeitstag etwa 10 Landwirtschaftbetriebe verschwunden. In Zukunft wird es auf jeden Fall in diesem Rhythmus weitergehen, und das Programm, das ich dem Bundesrat unterbreitet habe, geht sogar etwas schneller voran.

Wenn Sie nun die Motion Schwaller annehmen, dann beschliessen Sie einen Restrukturierungsprozess - wenn wir 0,6 Standardarbeitskräfte nehmen - von etwa 10 000 Betrieben. Sie würden also in einem Prozess, der ohnehin schon relativ rasch vorangeht, einen Sechstel der Betriebe praktisch ausschalten, und das im Vorfeld der Landwirtschaftspolitik 2008 bis 2011, die wir vorbereiten. Ich betrachte dies als etwas voreilig.

Deshalb wäre ich froh, wenn der Rat diese Motion ablehnt oder Herr Schwaller die Motion zurückziehen kann.