Lexipedia

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2005-03-15

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-15

Wortprotokoll

"Die Gesundheit der jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist viel zu wichtig, um sie zugunsten der Flexibilität aufs Spiel zu setzen." Mit dieser Überschrift beginnt der Brief der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, die uns eine Ablehnung der Herabsetzung des Schutzalters empfehlen. Es wird weiter ausgeführt, dass der [PAGE 260] Gesundheitszustand jugendlicher Angestellter schlechter sei als derjenige von Schülern, dass eine Beeinträchtigung des sozialen Lebens und des Engagements in Vereinen stattfände, dass die Kosten im Gesundheitswesen steigen könnten und dass schlussendlich immer weniger Jugendliche eine Lehre machen würden.

Bei allem Respekt, den ich der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände sonst entgegenbringe, stelle ich fest: Hier wird doch das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und so getan, als ob 18-Jährige nicht selbstständig entscheiden könnten. Es klingt absolut realitätsfremd, wenn argumentiert wird, 18-Jährige bräuchten noch einen speziellen Schutz und eine spezielle Betreuung.

Wie sieht nun aber die Realität aus? Schon jetzt sind für Lehrlinge in den Betrieben, welche auf Nacht- oder Sonntagsarbeit angewiesen sind, Ausnahmen möglich. Die heutige Gesetzgebung diskriminiert aber alle anderen Jugendlichen - nicht nur die Lehrlinge -, welche berufstätig sind, also zum Beispiel auch den Pizzakurier, den Securitas-Mann, den Küchenburschen oder die Pflegerin, welche nach einer zweijährigen Lehrzeit arbeiten will und noch nicht 20 Jahre alt ist, oder den Gymnasiasten, der am Samstag, am Sonntag oder an einem freien Abend etwas arbeiten will, um sein Taschengeld ein bisschen aufzupolieren. Gerade für Lehrabsolventen und junge erwachsene Arbeitnehmer, die noch nicht 20 sind, ist diese Ungleichbehandlung absolut stossend und führt zu einer offensichtlichen Benachteiligung - und das zu einem Zeitpunkt, nach der Lehre, in dem es wichtig ist, Berufserfahrung zu sammeln oder ganz einfach nicht arbeitslos zu sein. Gerade bei der Jugendarbeitslosigkeit kann auch die Herabsetzung des Schutzalters einen Beitrag leisten.

Mit 18 Jahren sind Jugendliche halt in Gottes Namen nicht mehr Jugendliche, sondern junge Erwachsene. Sie sind volljährig, dürfen abstimmen, wählen, Auto fahren, heiraten, Kinder kriegen und Verträge unterschreiben. Kurz: Sie müssen die Verantwortung für all das übernehmen, was sie bis an ihr Lebensende selber verantworten müssen. Sie können ausgehen, so lange sie wollen, und in so laute und überfüllte Bars gehen, wie sie wollen. Sie trinken Alkohol, und manchmal konsumieren sie auch Drogen, was sich dann am anderen Tag im Geschäft auswirken kann. Das ist aber für ihre Gesundheit bedeutend schädlicher als eine Arbeit, bei der eine Präsenzzeit nach 18 Uhr verlangt wird.

Mit der Herabsetzung des Schutzalters auf 18 Jahre gleichen wir unsere Gesetzgebung an internationales und europäisches, aber auch an unser eigenes Recht an und überlassen den jungen Erwachsenen den Entscheid, welche Tätigkeit sie zu welcher Zeit ausüben wollen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit unserer Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag Berset abzulehnen.