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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2005-03-15

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-15

Wortprotokoll

Ich kann jedes Wort unterschreiben, das Herr Bieri soeben gesagt hat; sein Referat verdient höchstes Lob.

Im Bundesgesetz über die Gentechnik war ja im Ausserhumanbereich das zentrale Ziel der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnologie. Gleichzeitig soll aber dieses Gesetz die Gentechnik ermöglichen und nicht behindern oder gar verbieten. Trotz den äusserst strengen Auflagen im Gesetz wurde die Moratoriums-Initiative lanciert, über die wir heute befinden müssen.

Aus folgenden Überlegungen werde ich die Volksinitiative selbstverständlich ablehnen, und ich bitte Sie, sich dem Antrag der Kommission anzuschliessen:

1. Die Initiative ist überflüssig. Wir haben im Gentechnikgesetz durch sehr strenge Bewilligungsauflagen auf gewisse Befürchtungen der Bevölkerung Rücksicht genommen. In Artikel 7 wird festgehalten, dass Biobauern gentechfrei produzieren können. Weiter muss ein äusserst strenges Bewilligungsverfahren durchlaufen werden, bevor GVO-Pflanzen für Forschungsversuche im Freiland oder als neue Sorten von Bauern genutzt oder als Nahrungs- und Futtermittel verkauft werden können. Weiter garantieren wir unseren Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit. Strenge Produktedeklarationen sind Vorschrift. Ein Verbot würde jedoch nur für einheimische Produkte gelten, da der Import aus dem Ausland weiterhin möglich bliebe, und das benachteiligte die Schweizer Produzenten. Die gleiche Wahlfreiheit wie die Konsumenten müssen doch aber auch unsere Bauern haben. Wenn kein Markt für GVO-Produkte vorhanden ist, wird auch kein Produzent solche produzieren. Dann ist ein Verbot überflüssig. Ein Verbot ist aber eine Bevormundung jener Bauern, die nicht grundsätzlich auf die Verwendung gentechnischer Produkte verzichten wollen, weil sie in dieser Technologie möglicherweise eine Sicherung ihrer Zukunft sehen. Was Verbote und Einschränkungen gerade in der Landwirtschaft in der Vergangenheit gebracht haben, muss heute schmerzlich korrigiert werden. Gentechfreie Produkte können durchaus ein Export- oder Verkaufsschlager sein, aber dafür braucht es kein Verbot, sondern die Möglichkeit der Wahl sowohl für den Bauern als auch für den Konsumenten.

2. Die Initiative liegt quer in der Landschaft. Im FAO-Bericht Nr. 31 vom Mai 2004 zur Biotechnologie steht, dass die FAO zahlreiche Argumente für und wider den Einsatz gentechnisch veränderter Nutzpflanzen gegeneinander abgewogen hat und eine positive Bilanz für die Möglichkeiten der modernen Biotechnologie zieht. In zahlreichen Beispielen werden ihre Vorteile - gerade für Kleinbauern in Entwicklungsländern - angeführt, wonach aufgrund erhöhter Ernteerträge und verringerter Ausgaben für Agrochemikalien höhere Gewinne erwirtschaftet werden und sie damit zur Existenzsicherung beiträgt. Die neuesten Zahlen einer internationalen Studie weisen aus, dass 2004 etwas mehr als 8 Millionen Landwirte in 17 Ländern auf etwa 80 Millionen Hektaren Land gentechnisch verbesserte Pflanzen angebaut haben und dass 90 Prozent dieser Landwirte aus den Entwicklungsländern stammen. Umso erstaunlicher ist es, mit welcher Vehemenz Teile unserer Bevölkerung alle positiven Meldungen als Falschmeldungen anprangern.

Ein Moratorium ist eine Insellösung in Europa und wird zu einer Benachteiligung der einheimischen Landwirtschaft führen. Gerade für die Landwirtschaft schränkt das Moratorium die technischen Alternativen für Problemlösungen unverhältnismässig ein. Denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Landwirtschaft, welche ausschliesslich auf herkömmlichen Züchtungs- und Pflanzenschutztechniken beruht, automatisch frei von negativen Umwelteinflüssen ist - im Gegenteil. Ohne Pflanzenschutz ist die heutige landwirtschaftliche Produktion nicht denkbar, denn moderner Pflanzenschutz beinhaltet zunehmend Pflanzen, welche gegen Schädlinge und Krankheiten resistent sind.

3. Die Initiative schadet dem Innovationsplatz Schweiz. Ein Moratorium ist und bleibt ein Verbot, und ein Verbot hat immer auch Signalwirkung. Gerade unsere Universitäten sind auf dem Gebiet der Bio- und Genforschung heute noch weltweit führend. Es wird zwar argumentiert, die Forschung sei vom Moratorium ausgenommen; das ist absurd. Denn wenn die praktische Anwendung und Produktion verboten sind, machen weitere Forschungsarbeiten im Bereich gentechnisch verbesserter Nutzpflanzen in unserem Land keinen Sinn mehr. Aus diesem Grund werden auch keine oder kaum mehr Forschungsprojekte eingereicht. Der Freisetzungsversuch der ETH, der damals vehement bekämpft wurde, lässt grüssen!

1998 hat der Souverän, mit allen Ständen und zwei Dritteln aller Stimmen, die Gen-Schutz-Initiative abgelehnt und damit deutlich gemacht, dass er die Gentechnologie nicht grundsätzlich verbieten will. Gleichzeitig hat das Parlament mit der Gen-Lex-Motion eine Überprüfung der Gentechnologie im ausserhumanen Bereich verlangt und den Bund beauftragt, allfällige Lücken zu schliessen. Das haben wir mit dem Gentechnikgesetz getan. Umso mehr erstaunt es, wie nun von den damaligen Befürwortern der Gen-Schutz-Initiative, welche die Abstimmung verloren haben, versucht wird, die Angst vor der Gentechnologie wieder zu schüren. Für ein Land, dessen Wertschöpfung wesentlich von der Anwendung neuer Ideen und neuer Technologien abhängt, ist eine Absage als solche verantwortungslos. Nicht vergessen dürfen wir aber in diesem Zusammenhang auch unsere Chemie- und Pharmaindustrie. Eine wissenschafts-, aber auch industriefeindliche Haltung schadet sowohl dem Forschungsplatz Schweiz als auch unserem Wirtschaftsstandort.

Es kommt dazu, dass die Initiative ein nicht zu unterschätzendes internationales Konfliktpotenzial schafft. Im schlimmsten Fall müsste die Schweiz bei der Umsetzung der Initiative mit handelspolitischen Sanktionen oder gar mit einer Klage auf unlautere technische Handelshemmnisse entweder bei der EU oder beim Schiedsgericht der WTO rechnen.

Technologiefeindliche Einstellungen werden uns nicht helfen, die Zukunft zu meistern, sondern nur ein Klima, in dem sich Gewerbe, Handel und Industrie entfalten können, garantiert auch unseren Nachkommen eine lebenswerte Schweiz, wie wir sie jetzt erleben dürfen.

Lassen Sie mich mit einem Beispiel aus der Schweizer Forschung zum Ende kommen. Dank Gentechnologie kann die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Krankheiten und Schädlingen verbessert werden. So wird in einem Forschungsprojekt der Schweiz an schorfresistenten Äpfeln gearbeitet. Heute muss der Schorfbefall mit bis zu 15 Fungizidspritzungen bekämpft werden. Dank gentechnisch erfolgter Übertragung eines einzelnen, definierten Gens von einer Apfelsorte in eine andere können Äpfel in Zukunft umweltgerechter, d. h. mit deutlich weniger chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln, angebaut werden. Ein Moratorium kann sowohl diese Forschung negativ beeinflussen als auch später deren Anwendung in der Schweiz verunmöglichen.

Gentechnologie zwischen Chance und Risiko? Für unser Land bedeutet die Gentechnologie eine Chance, die es bei allem Abwägen sinnvoll zu nutzen gilt.

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