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Reimann Maximilian · Ständerat · 2005-03-16

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-16

Wortprotokoll

Ich werde gleich beide Bestimmungen - die Buchstaben c und d - begründen. Sie haben einen inneren Zusammenhang, aber wir sollten dann schon getrennt abstimmen. [PAGE 307]

Wie die Kommissionssprecherin erläutert hat, geht es hier um die Voraussetzungen für den Familiennachzug bei Kurzaufenthaltsbewilligung. Eine starke Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass wir die wirtschaftliche und soziale Position, wie sie in Buchstabe c festgehalten ist, positiv umschreiben sollten. Das ist die eine Änderung. Die andere Änderung betrifft dann Buchstabe d.

Zunächst zu Buchstabe c: Hier genügt der Kommissionsminderheit das negative Kriterium des Nichtangewiesenseins auf Sozialhilfe nicht. Stattdessen schlagen wir Ihnen die Formulierung des Vorliegens von "guten wirtschaftlichen Verhältnissen" vor. Das ist schon ein gewisser Unterschied. Es kann ja sein, dass die fraglichen Personen im Moment der Erteilung der Bewilligung nicht oder noch nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind, es aber kurz darauf sein werden. Das kann ja nicht die Absicht des Gesetzgebers sein. Gemeint ist doch vielmehr, dass Kurzaufenthalter überhaupt nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein sollen. Das sind sie dann nicht, wenn die gesuchstellende Person in "guten wirtschaftlichen Verhältnissen" lebt. Das heisst beileibe nicht, dass ein Reichtum vorhanden sein muss, sondern lediglich, dass die gesuchstellende Person selbst für den Lebensunterhalt aufkommen kann, sowohl für den eigenen als auch für denjenigen ihrer Familienangehörigen. Das soll die Regel sein; Ausnahmen kann es immer noch geben.

Auf dieser Linie liegt auch der von uns neu vorgeschlagene Buchstabe d. Wir wollen sichergestellt haben, dass auch die Ausreise nach Ablauf der Kurzaufenthaltszeit sichergestellt ist, dass nicht nachträglich noch der Staat oder die Sozialämter zur Kasse gebeten werden. Wenn eine Person in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, dann wird sie wahrscheinlich auch die Ausreise sicherstellen können.