Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-16
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16
Wortprotokoll
In Artikel 15 Absatz 2 hat die Kommission eine Änderung vorgenommen, indem sie festschreibt: "Werden die Zulassungsvoraussetzungen offensichtlich erfüllt", während Nationalrat und Bundesrat noch die Formulierung "voraussichtlich erfüllt" gewählt hatten.
Ich komme zurück auf Artikel 6 Absatz 2. Dort hat der Nationalrat präzisiert, dass das Gesuch grundsätzlich im Ausland gestellt werden muss. Das entspricht auch der heutigen Praxis. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch in denjenigen Fällen, in denen ein Besuchervisum abläuft und der Gesuchsteller länger im Land bleiben möchte.
In Artikel 15 Absatz 2 wird die Ausnahme von dieser Regel statuiert, für den Fall, dass der Ausländer bereits im Land ist und die Zulassungsvoraussetzungen "offensichtlich" erfüllt werden. Das Wort "offensichtlich" ist präziser als das Wort "voraussichtlich", denn dann ist es klar vorhersehbar, der Fakt ist gegeben, dass die Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Kommission hat aufgrund der nationalrätlichen Diskussion den wenig präzisen und interpretationsbedürftigen Begriff "voraussichtlich" ersetzt und im Einverständnis mit dem Bundesrat beschlossen, dass diese Bewilligung dann erteilt werden kann, wenn die Zulassungsvoraussetzungen "offensichtlich" erfüllt werden.