Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-16
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16
Wortprotokoll
Die folgenden Artikel formulieren die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit, Artikel 17 für die unselbstständige, Artikel 18 für die selbstständige Erwerbstätigkeit, als generelle Umschreibung. Im Vordergrund stehen die gesamtwirtschaftlichen Interessen. Die persönlichen Qualifikationen werden in den Artikeln 23, 30 und 31 festgehalten.
Heute werden diese Voraussetzungen in Artikel 8 der Vollzugsverordnung zum Anag festgelegt. Es sind dies die geistigen und wirtschaftlichen Interessen des Landes, der Grad der Überfremdung und die Lage des Arbeitsmarktes. Die [PAGE 295] allgemeine Formulierung, wie sie in den Artikeln 17 und 18 formuliert wurde, ermöglicht selbstverständlich auch die Berücksichtigung von regionalen oder von Brancheninteressen, deren Behandlung in der Diskussion von Artikel 23 nachher sicher wiederaufgenommen wird.