Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-16
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16
Wortprotokoll
Hier müssen zwei Punkte erwähnt werden. Zuerst zu Artikel 30 Absatz 1 Litera e: Die Kommission beantragt Ihnen, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Ich möchte aber ganz klar beifügen, dass dies nicht beinhaltet, dass Zeugen und Zeuginnen von Menschenhandel nicht geschützt werden sollen. Sie sind nach Meinung des Bundesrates in Litera b enthalten, also dort geschützt, nämlich als "schwerwiegende persönliche Härtefälle". Wir haben das in der Kommission so diskutiert und im Protokoll festgehalten, und es ist nun auch hier nochmals ausdrücklich zu Protokoll gegeben worden.
Zeuginnen und Zeugen werden vor Gericht befragt. Die Formulierung gemäss Nationalrat ist daher weniger klar als jetzt gemäss Bundesrat. Daher verzichten wir auf Litera e.
Zu Buchstabe g habe ich vorhin erwähnt, dass wir zwei Ergänzungen vorgenommen haben. Wir haben einen Buchstaben gbis beigefügt, der den betrieblichen Transfer von Angehörigen des höheren Kaders und unentbehrlichen Spezialistinnen und Spezialisten in international tätigen Unternehmen vereinfachen will. Hier bestand auch in der Kommission eine einheitliche Meinung.
Dann haben wir den im Nationalrat von den Zulassungsvoraussetzungen in den Artikeln 17 bis 29 abweichenden Entscheid bezüglich Zulassung von Hochschulabsolventen in Buchstabe gter präzisiert, indem wir festgehalten haben, auch hier Spezialisten, also Personen mit einem in der Schweiz abgeschlossenen Studium, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu erleichtern, wenn diese Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem Interesse ist. Hier sind ausdrücklich nicht nur Professoren oder Assistenten gemeint, sondern es können beispielsweise auch Tätigkeiten der ETH, Universitäten oder Spin-offs usw. erleichtert werden. Wir waren aber der Meinung, dass eine abgeschlossene Ausbildung von Drittstaatenangehörigen in der Schweiz nicht automatisch auch den erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt öffnen darf. Dafür ist der Arbeitsmarkt zu klein. Es werden auch bei uns mehr ausgebildet, als im Arbeitsmarkt aufgenommen werden können. Jährlich sind es rund 14 000 Ausländer, die zur Ausbildung zugelassen werden, und sie werden in ihren Herkunftsländern auch gebraucht. Die Kommission war der Meinung, dass wir den Braindrain aus diesen Ländern nicht noch verstärken sollten - daher diese Einschränkung. Eine generelle Ausnahmemöglichkeit ergibt eben einen grösseren Spielraum.