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Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-03-16

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, mit der Mehrheit zu stimmen. Wir sprechen hier von Bewilligungsgesuchen nach Absatz 1 Buchstabe b. In Buchstabe b wird insbesondere auch gesagt, dass man von den Zulassungsvoraussetzungen abweichen könne, um wichtigen öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen. Für mich gehört zu den ganz wichtigen öffentlichen Interessen nicht zuletzt die Rechtssicherheit.

Hier machen wir genau das Umgekehrte: Wer sich vier Jahre rechtswidrig in der Schweiz aufhält, kommt dann in eine Vorzugsbehandlung hinein. Wenn man sich legal um eine Bewilligung bemüht, wird das Gesuch geprüft; bei dem hingegen, der sich vier Jahre rechtswidrig hier aufhält, wird das Gesuch nach dieser Fassung noch vertieft geprüft.

Damit habe ich Mühe. Man kann nicht rechtswidriges Verhalten schlussendlich noch belohnen. Für mich geht es hier tatsächlich primär auch um die Einhaltung der Rechtsordnung - Rechtswidrigkeit soll nicht belohnt werden.