Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-16
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-16
Wortprotokoll
Wir bitten Sie - und das ist unsere Lösung, Herr David -, der Mehrheit zuzustimmen und diesen Absatz zu streichen.
Wir haben in Artikel 30 zahlreiche Ausnahmen, mit denen man von den Zulassungsvoraussetzungen abweichen kann. Diese Ausnahmen gelten sogar für Illegale. Es kann von den Zulassungsvoraussetzungen abgewichen werden, um schwerwiegenden persönlichen Härtefällen oder wichtigen öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen. Dies steht in Absatz 1 Litera b. Weiter kann nach Litera c von den Zulassungsvoraussetzungen abgewichen werden, um den Aufenthalt von Pflegekindern zu regeln, und nach Litera d, um Personen vor Ausbeutung zu schützen usw. Wir haben relativ viele Ausnahmen - auch für Leute, die sich rechtswidrig und illegal in diesem Lande aufhalten.
Wenn Sie sagen, Herr David, ich hätte gesagt, wir hätten 300 000 Illegale, so ist das nicht richtig. Im ersten Gutachten wurde gesagt, es seien 50 000 bis 300 000. Sie sagen, es seien mehrere Hunderttausend. Das sind Schätzungen, mit denen kann ich nichts anfangen. Wir werden jetzt etwas genauer schauen, wie das ist. Aber es ist bei Dunkelziffern so: Man weiss es nicht. Wenn man es wüsste, wäre es einfach. Wir schauen, dass wir die illegal Anwesenden jetzt genauer beziffern können.
Zur Behauptung, die Gesetzgebung schaffe Illegale: Ja, das ist immer so! Wenn Sie keine Gesetze haben, gibt es keine Leute, die illegal sind. Ich meine, man kann ja nur gegen ein Gesetz verstossen, wenn es ein Gesetz gibt. Wenn es keine Gesetze gibt, dann gibt es auch keine Illegalen. Aber das hier ist ja eine viel zu einfache Regelung. Tatsache ist: Wir haben relativ viele Illegale hier, weil in der Schweiz Illegalität attraktiv ist. Das müssen Sie einfach sehen. Es geht darum, Illegalität nicht zu attraktiv zu machen, sonst haben Sie immer mehr Illegale. Sie haben morgen die Gelegenheit, mir beim Asylgesetz zu helfen - ich danke Ihnen - und mit der Ausdehnung des Nothilfestopps dafür zu sorgen, dass die Attraktivität gebrochen wird. Da haben wir bereits gute Erfahrungen gemacht - übrigens nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland: in Dänemark, Norwegen, Deutschland und ganz besonders in den Niederlanden. Da schwindet auch die Attraktivität. Das ist eines der Mittel.
Zweitens: Wir gehen gegen Illegale vor. Sie haben keine Bewilligung, sie müssen das Land verlassen - und sie verlassen es auch, ausser man würde ihnen diesen Service bieten. Das ist ja klar, sie haben auch Recht. Illegale attraktiv zu versorgen ist anscheinend interessant und wird geduldet. Darüber können wir morgen reden.
Wir müssten sie alle ins Gefängnis stecken: Wir können Illegale, die wir nicht kennen, nicht in ein Gefängnis stecken. Das ist ja eine Dunkelziffer; Sie reden auch von einer Dunkelziffer. Aber das ist in anderen Bereichen auch so. Ich weiss nicht, wie viele Diebe es in der Schweiz gibt. Wir kennen nur diejenigen, die wir feststellen, und wenn wir sie [PAGE 300] feststellen, werden sie der gerichtlichen Beurteilung zugeführt, und dann werden sie bestraft. Bei den Illegalen, sofern sie aufgegriffen werden und keine Gründe haben, schauen wir, dass sie das Land verlassen. Im Notfall müssen sie sogar überführt werden. Die Schwierigkeiten sind uns bekannt.
Wenn Sie diese Bestimmung hier gutheissen, dann haben Sie eine vierjährige Frist. Obwohl 2001 ein Kreisschreiben mit diesen vier Jahren erlassen worden ist, hat der Bundesrat sie ausdrücklich nicht ins Gesetz genommen, weil wir mit diesem Kreisschreiben ganz schlechte Erfahrungen gemacht haben. Soundso viele haben versucht, einfach diese Vierjahresgrenze zu erreichen. Sie sagen dann: Jetzt müsst ihr neu prüfen und vertieft prüfen, ihr habt vorher nicht vertieft geprüft - und das ganze Rechtsverfahren beginnt von vorne! Sie haben hier solche, die haben drei, vier Jahre Rechtsverfahren hinter sich, warten diese vier Jahre und beginnen wieder mit drei-, vierjährigen Rechtsverfahren, mit Revisionsbegehren usw. Das ist doch eine willkürliche Grenze, diese vier Jahre! Wir lassen diese Grenze offen. In Ausnahmefällen - in Härtefällen usw. - muss geprüft werden. Wir gehen davon aus, dass immer vertieft geprüft wird. Ich kenne keine Fälle, bei denen wir nur oberflächlich prüfen.
Darum müssen Sie diesen Absatz streichen. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen. Sie haben in den vorhergehenden Buchstaben genügend Ausnahmeregelungen. Ich wende mich auch dagegen, dass man das hier als Zelebration des Rechtsstaates auffasst. Wenn Sie die Illegalität dulden - und sagen: Das macht nichts, das machen wir - und die Illegalität noch per Gesetz fördern und per Praxis fördern, dann heben Sie den Rechtsstaat aus den Angeln. Ich bitte Sie, dazu hier nicht Hand zu bieten. Wir haben genug Bestimmungen, in denen es zum Teil gemacht wird. Darauf werden wir morgen zurückkommen.