Lexipedia

Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-03-16

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Ich bin für Eintreten, aber die grosse Begeisterung fehlt mir. Ich hätte mir ein umfassendes Migrationsgesetz, ein formell geschlossenes, widerspruchsloses System unseres gesamten Ausländerrechtes gewünscht. Das liegt nicht vor. Sie erinnern sich vielleicht noch, dass das einmal die Absicht war. Der Bundesrat ist davon abgekommen, er wollte kein Migrationsgesetz, und er beschränkt sich auf die Totalrevision des mehrere Jahrzehnte alten Anag. Wir haben deshalb nun mit dieser Vorlage einen Zwitter vor uns. Die Zielrichtung ist in erster Linie polizeilich. Es geht primär um die Missbrauchsbekämpfung. Vor allem das Abtauchen in die Illegalität und die Schwarzarbeit sollen verhindert werden. So weit, so gut! Dennoch enthält die Vorlage auch Elemente einer Migrationsgesetzgebung, insbesondere die Integration, das duale System. Ich begrüsse diese Ansätze, aber das Ganze bleibt ein Zwitter.

Diese unterschiedliche Zielsetzung hat sich auch auf die Art und Weise der Gesetzgebung ausgewirkt. Auch das macht mir Bauchweh. Es war für die Kommission aber zu spät, hier eine umfassende Neukonzeption vorzunehmen. Die Art der Gesetzgebung zeigt sich darin, dass das Ausländergesetz jetzt rund 150 Artikel enthält, während das bisher geltende Anag lediglich 26 Artikel umfasst. Wegen der vorbildlichen Kürze hatte das Anag auch so lange Bestand und wurde in der Praxis durchaus mit gutem Erfolg umgesetzt. Mit der grossen Regelungsdichte der neuen Vorlage habe ich nun meine Mühe. Sie könnte dazu führen, dass der Hauptinhalt des Gesetzes, die Polizeivorschriften, schlussendlich schwieriger durchzusetzen ist, als es ein Gesetz mit einem geringeren Detaillierungsgrad wahrscheinlich erlauben würde.

"Eng glismet", auf Schweizerdeutsch gesagt, ist in der Gesetzgebung nicht besser, sondern öffnet einfach mehr [PAGE 287] Löcher. Gleichzeitig entsteht hier Juristenfutter und führt eine solch eng gefasste Legiferierung auch zu vermehrter Bürokratie. Ich bitte - und sage das, weil der anwesende Polizeiminister auch Justizminister ist -, künftighin hier bei der Gesetzgebung eher einen Zacken zurückzufahren.

Ein umfassendes Migrationsgesetz hätte auch das Asylgesetz umfassen müssen. Dieses bleibt nun eine ausgegliederte Vorlage. Auch das ist schlussendlich nicht verboten. Diese ausgegliederte Vorlage ist aber in allerengstem Zusammenhang mit dem Ausländergesetz zu sehen. Das Ausländergesetz ist auch der Rahmen zur Asylgesetzgebung, und die beiden Vorlagen sind zusammen zu behandeln. Ich spreche dabei durchaus auch mögliche Nichteintretens- oder Rückweisungsanträge zum Asylgesetz an. Wenn die beiden Gesetze nicht zusammen behandelt und beschlossen werden, dann stimmen das neue Ausländergesetz und das alte Asylgesetz nicht mehr überein. Es entstehen im System der gesamten Ausländergesetzgebung Lücken und Löcher.

Es darf aber meines Erachtens nicht sein, dass wir für Ausländer, die sich ordnungsgemäss anmelden und sich damit einer Kontrolle unterstellen, eine einlässliche Rechtsordnung kreieren und diese Rechtsordnung gleichzeitig über den Asylbereich faktisch über weite Strecken wieder ausser Kraft setzen und damit im Grunde genommen zu Altpapier werden lassen. Dies müsste auch negative Auswirkungen auf unsere gesamte Rechtssicherheit haben, welche ja schlussendlich die Grundlage der Wohlfahrt unseres Landes darstellt. Wenn die beiden Erlasse schon nicht formell zusammengefasst werden, dann ist es doch wenigstens unerlässlich, dass sie fein aufeinander abgestimmt werden. Dies lässt es aber nicht zu, dass lediglich der eine Erlass behandelt und beschlossen wird, nicht aber der andere.

Ich bin in diesem Sinne für Eintreten. Ich erlaube mir im Rahmen des Eintretens aber noch einen kleinen Hinweis zu einem Nebenpunkt. Der Anlass für die Totalrevision des Anag liegt vor allem im Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Das Freizügigkeitsabkommen ist eine Sache - wir haben darauf in Artikel 2 Absatz 2 Bezug genommen -, gleichzeitig leben wir aber nach wie vor mit einer ganzen Reihe von Niederlassungsabkommen der Schweiz oder der Kantone, welche nicht aufgehoben worden sind. Herr Bundesrat, Sie erinnern sich an ein Postulat, das ich zu diesem Punkt eingereicht habe und das in der letzten Session angenommen worden ist. In der Zwischenzeit habe ich hierzu wieder Erstaunliches erleben dürfen - ich nehme an, Sie auch. Ich beziehe mich hiermit auf das jahrhundertealte Abkommen über die Genfer Freizonen, die Freizonen mit dem Pays de Gex und mit Hochsavoyen. Ich habe festgestellt, dass sich Anfang dieses Jahres tatsächlich eine französische Richterin wieder einmal auf diese Abkommen gestützt hat. Vielleicht haben Sie die Schlagzeilen "Les contrôles à la douane sont illégaux" auch gelesen. Diese alten Abkommen entfalten doch noch immer wieder ihre Rechtswirkung. Ich bitte deshalb bei dieser Gelegenheit den Bundesrat noch einmal darum, hier einmal Durchsicht zu schaffen und zu einer umfassenden Rechtsordnung betreffend Niederlassungsfreiheiten usw. mit ausländischen Staaten zu kommen.