Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-17
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
Diese Massnahme ist zur Bekämpfung der Schleppertätigkeit notwendig. Denn eine verbesserte Überwachungsmöglichkeit wurde insbesondere von den Polizeibehörden wiederholt gefordert, da sie ohne die Möglichkeit der Telefonüberwachung die Bereicherungsabsicht aus der Schleppertätigkeit kaum nachweisen können. In dieser Bestimmung wird auf Artikel 113 Absatz 3 AuG verwiesen - Täuschung der Behörden, z. B. durch Visumserschleichung -; es ist aber notwendig, hier auch Artikel 111 Absatz 3 bezüglich der klassischen Schleppertätigkeit an den Grenzen aufzunehmen.
Dasselbe gilt beim Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung. Heute ist bereits eine verdeckte Ermittlung bei Zuwiderhandlungen gegen Artikel 23 Anag möglich. In dieser Bestimmung wird also auf Artikel 113 Absatz 3 verwiesen; es geht um die Täuschung der Behörden. Aber auch hier müssen wir auf Artikel 111 Absatz 3 verweisen, nämlich auf die Schleppertätigkeit an der Grenze.