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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-17

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17

Wortprotokoll

Der Antrag ist kurzfristig eingereicht worden, und die Gefahr ist gross, dass jetzt hier eine Kommissionssitzung zu diesem Antrag stattfindet, weil eine Vorbereitung nicht möglich war. Ich bin dafür, dass man diesen Antrag aufnimmt - ich werde nicht dagegen opponieren -, aber nur, damit er in einer Kommissionssitzung diskutiert wird.

Der Bundesrat hat sich zu diesem Problem eingehend geäussert. Er hat am 16. Februar 2005 auf die Anfrage Banga 04.1181, "Bekämpfung von Zwangsheiraten und besserer Schutz der Opfer von Zwangsheiraten", eine Antwort [PAGE 321] gegeben. Es ging bei der Anfrage insbesondere um die Verschärfung der Praxis in Deutschland. Der Bundesrat wies darauf hin, dass sich das Problem in Deutschland anders stellt. Die Normen im Bürgerlichen Gesetzbuch sind anders. Bei uns ist eine solche Heirat ein Eheungültigkeitsgrund, hat also schon zivilrechtlich eine andere Folge. In Deutschland ist zudem die Verheiratung bereits ab 16 Jahren zugelassen. Damit stellt sich im strafrechtlichen Bereich ein anderes Problem.

Der Bundesrat hat damals empfohlen, keinen neuen Tatbestand zu schaffen. Zwangsheirat falle insbesondere unter Artikel 181 StGB, nämlich die Nötigung generell. Aber dann gebe es auch Verschärfendes, sexuelle Nötigung usw. Zwangsheirat sei darunter subsumiert. Die Strafrechtsexperten des Bundesamtes für Justiz haben davon abgeraten.

Ich möchte aber diese Diskussion hier nicht im Detail führen. Es ist nicht zu verkennen, dass eine solche Norm, wenn sie richtig formuliert ist und nicht zum Gegenteil führt, den Vorteil der Schaffung eines gewissen Problembewusstseins hat. Sie müssen sehen, warum diese Fälle relativ selten zur Anklage kommen; das hat der Bundesrat damals auch ausgeführt, und Herr Studer hat das auch gesagt. Nötigungen innerhalb des persönlichen Bereiches, des Familienbereiches, kommen relativ selten zur Anklage, weil das in der Natur der Sache liegt. Die Frage ist - das ist auch von den Strafexperten ausgeführt worden -: Ist eine Verschärfung der Strafe in diesem Bereich nicht gerade ein Hindernis dafür, dass Anzeige erstattet oder Anklage erhoben wird? Denn die Familienbande sind relativ stark.

Ich habe Ihnen gesagt, was der Bundesrat damals entschieden hat. Weil es sich lohnt, das noch etwas genauer anzuschauen und zu diskutieren, bin ich der Meinung, dass wir das einmal aufnehmen könnten. Ich möchte es aber nicht so verstanden wissen, dass ich an den Entscheid gebunden bin und dass dann gesagt wird, der Bundesrat habe das unterstützt.

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