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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-17

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Wir haben Litera e von Absatz 1 gestrichen - nicht, weil wir nicht die Notwendigkeit sehen, dass Scheinehen eben bestraft werden müssen. Es heisst hier: Wer in der Schweiz bereits einmal eine Aufenthaltsehe zur Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen eingegangen ist, soll keine Gelegenheit mehr erhalten, hier eine neue Ehe einzugehen. Wir meinen, dass diese Bestimmung, die vom Nationalrat eingefügt worden ist, nicht nötig ist. Das Anliegen ist bereits in Litera a enthalten. Ein Einreiseverbot ist möglich bei einem Verstoss "gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung". Das Eingehen einer Scheinehe wird als Straftatbestand erfasst.

Ich glaube, dass im Nationalrat die Meinung bestand, dass es in Artikel 113 Absatz 2 des Ausländergesetzes nicht um das Vorliegen eines Straftatbestandes gehe. Damit ist es ein Verstoss gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit, und der Erlass eines Einreiseverbotes ist möglich, auch wenn keine strafrechtliche Verfolgung erfolgt. Generell sollte hier also nicht nochmals eine Bestimmung eingefügt werden, die nur bestätigt, was bereits geregelt worden ist.

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