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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-17

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Wir haben in der letzten Revision des Asylgesetzes das Arbeitsverbot neu geregelt und für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden befristete Arbeitsverbote erlassen. Damit sollte ein Instrument geschaffen werden, um in bestimmten, ausserordentlichen Situationen und Krisen flexibel reagieren zu können. Damit soll insbesondere auch die sogenannte Arbeitsmigration aus anderen Aufnahmestaaten, welche z. B. die Wegweisungen vollziehen, vermieden werden können. Der Bundesrat hat die Möglichkeit zu reagieren. Die Praxis zeigt, dass nur ein kleiner Teil der Asylsuchenden vor Ablauf eines Jahres überhaupt eine Erwerbstätigkeit ausübt, auch wenn sie wirklich die Möglichkeit dazu hätten. Das ist insbesondere auch auf die Sprachschwierigkeiten zurückzuführen. In den ersten drei Monaten sind die Asylsuchenden auch zu wenig mit den Gegebenheiten des Landes vertraut, das heisst, sie finden gar keine Stellen. Eine gesetzlich vorgesehene, aber vorzeitige Aufnahme der Arbeit ist daher auch nicht wünschenswert.

Die Kommission hat den Antrag Brunner Christiane mit 6 zu 2 Stimmen abgelehnt, in der Meinung, dass man hier nicht neue Regelungen schaffen soll, sondern dass der Bundesrat für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden ein befristetes Verbot erlassen kann. Ich denke, die Formulierung des Minderheitsantrages ist auch im deutschen Text nicht unbedingt glücklich. Wahrscheinlich sollte es heissen: ".... Asylsuchenden eine Arbeitsbewilligung erteilen."