Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-17
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst Herrn Marty sagen: Wir haben erstens die Dokumentation für die Zusatzanträge verschickt, und zweitens sind diese Dokumente auch im Internet publiziert, und zwar seit Wochen. Wenn Sie eine Dokumentation nicht haben, werden wir sie Ihnen gerne geben. Wir haben ja die Anträge im Bundesrat und die Anträge der Kommission nur mit diesen Kommentaren abgeliefert, das ist so etwas wie eine zusätzliche Botschaft.
Zum Antrag Marty Dick: Wir bitten Sie, diesen Antrag abzulehnen. Herr Marty hat auf andere Länder hingewiesen, z. B. auf Dänemark. Das Verfahren, das wir haben, schliesst eben eine starke Mitwirkung der Hilfswerke ein. Das haben diese anderen Länder nicht, darum lassen sie auch von Anfang an eine Rechtsvertretung zu. Es ist also zu erwähnen, dass wir diesen Weg der Hilfswerkvertreter haben. Wenn Sie dem Antrag Marty Dick zustimmen, dann müssen wir auf diese Vertreter verzichten; wir können ja nicht beides haben.
Selbstverständlich aber haben wir gemäss Bundesverfassung dann zusätzlich noch - das ist aber nicht in jedem Fall so, sondern nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - [PAGE 346] einen verfassungsmässigen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Dieser Anspruch ist vorhanden, und das bleibt so; allerdings müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss nämlich die Bedürftigkeit gegeben sein - sonst ist die Rechtspflege nicht unentgeltlich -, und zweitens dürfen die Rechtsbegehren nicht von vornherein aussichtslos sein, sondern es muss eben schon eine Aussicht auf Gutheissung bestehen, und drittens muss eine sachliche Notwendigkeit anwaltlicher Verbeiständung wegen komplexer Sach- und Rechtsfragen gegeben sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist unabhängig von der Unterstützung durch den Hilfswerkvertreter der unentgeltliche Rechtsbeistand gemäss Bundesverfassung gegeben; den haben alle.
Ich glaube, bei dieser Situation wird überzogen: Die Hilfswerke haben ja unmittelbar in der Nähe aller Empfangsstellen Rechtsberatungsstellen, sie sind bei den Verfahren dabei, sie machen diese Beratung. Jetzt wollen Sie, Herr Marty, auch noch von Anfang an den Anspruch auf einen Rechtsvertreter geben. Damit würde in der Sache, auch kostenmässig, überzogen. Wir haben in der Kommission darüber gesprochen, ob man allenfalls die Vertreter der Hilfswerke ersetzen sollte. Ein solches Begehren lag vor. Wir haben darauf geantwortet, es wäre möglich, einen Rechtsvertreter zu nehmen. Ihre Kommission hat sich für die Hilfswerke entschieden.
Ich bitte Sie, den Antrag Marty Dick abzulehnen.