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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-17

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Der Unterschied liegt darin, dass die Minderheit der Kommission die Kinderzulagen anpassen und die Kaufkraft des Heimatlandes berücksichtigen will. Die Mehrheit der Kommission - das Stimmenverhältnis beträgt 8 zu 3 - ist der Meinung, dass sich die finanziellen Einsparungen, die mit dem Minderheitsantrag verfolgt werden, in Grenzen halten.

Acht Kantone kennen bis heute eine Regelung, nach der bei der Auszahlung der Kinderzulagen eine Kaufkraftabstufung erfolgt. Dabei hat sich gezeigt, dass lediglich ein Bruchteil aller ausbezahlten Kinderzulagen den Asylbereich betrifft. Im Kanton Zürich werden rund 0,5 Prozent der Kinderzulagen für Kinder im Ausland ausbezahlt, und nur ein ganz kleiner Teil davon ist für Asylbewerber. Aufgrund der Tatsache, dass Asylgesuche aus über 100 Staaten eingereicht werden, würde sich bei der Anpassung der Kinderzulagen an die Kaufkraft des Herkunftslandes auch ein unverhältnismässiger administrativer Aufwand ergeben.

Familienzulagen sind mit Ausnahme derjenigen der Landwirtschaft kantonal geregelt, und es wäre deshalb auch systemfremd, im Asylgesetz eine derartige materielle Bestimmung aufzunehmen. Im Moment ist ja auch eine bundesrechtliche Regelung der Familienzulagen in Arbeit.

Daher möchte ich Sie bitten, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen.

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