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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-03-17

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Die Kommission hat hier eine Ergänzung vorgenommen. Der Nationalrat hat analog zu den Bestimmungen im Ausländergesetz die gesetzliche Grundlage geschaffen, um biometrische Daten zu erheben. Diese Änderung ist notwendig, um mit den technischen Entwicklungen mitzuhalten. Die geltende gesetzliche Grundlage erlaubt einzig die Erhebung von Fingerabdrücken und Fotografien.

Die neue Grundlage soll die Erhebung aller möglichen biometrischen Daten erlauben. In diesem Sinne entspricht die Fassung des Nationalrates, welcher nur Daten erheben will, eben nicht dem Ziel der Bestimmung, das wir erreichen wollen, nämlich jeden Umgang mit Personendaten zu erfassen, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren und Verwenden, das Umarbeiten und Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten. Dazu braucht es die Formulierung "Daten bearbeiten".