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Hofmann Urs · Nationalrat · 2005-05-31

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-05-31

Wortprotokoll

Der bundesrätliche Bericht belegt vorab, dass die Luftfahrt für unser Land zu wichtig ist, als dass sich der Bund nur unter dem Titel der Luftfahrtsicherheit oder der Konzessionserteilung für Flughäfen mit diesem Dossier befassen darf. Dies nicht nur, weil die Luftfahrt ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor ist, von dem nicht nur in der Grossregion Zürich weit mehr Arbeitsplätze abhängen, als man prima vista glaubt. Vielmehr kommt der Luftfahrt darüber hinaus eine erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung zu, indem sie Teil der Grundversorgung unserer Bevölkerung mit einer wichtigen Dienstleistung darstellt.

Die Luftfahrt ist damit ungeachtet der berechtigten Vorbehalte gegen einen überbordenden und unnötigen Flugverkehr Teil eines umfassend verstandenen Service public. Dies haben die Diskussionen im Nachgang zum Grounding der Swissair und zur Geschäftspolitik der Swiss deutlich - überdeutlich - gezeigt. Es ist deshalb unabdingbar, dass sich der Bundesrat immer wieder über die Aufgaben der öffentlichen Hand im Bereich der Luftfahrt Rechenschaft gibt, die Entwicklungen kritisch verfolgt und die Gesetzgebung den veränderten Bedürfnissen anpasst. Die Kadenz der luftfahrtpolitischen Auslegeordnungen des Bundesrates muss künftig jedenfalls erheblich höher sein, als dies bis anhin der Fall war.

Auch wenn die unterschiedlichen Bereiche des Service public selbstverständlich nicht über einen Leisten geschlagen werden dürfen, lehren uns doch die Entwicklungen in der staatlichen Luftfahrtpolitik der letzten Jahrzehnte, dass in der Euphorie der Liberalisierung und Privatisierung zentraler Infrastrukturen allzu schnell vergessen geht, dass rein betriebswirtschaftliches Denken und fehlende politische Sensibilitäten rasch in eine Sackgasse führen können. Die tragische Geschichte der Schweizer Luftfahrt in den Neunzigerjahren hat gezeigt, dass auch vermeintlich gut funktionierende Systeme rasch kollabieren können.

Liberalisierung ruft nach mehr Staat im regulatorischen Bereich und ist für den Staat kein Sparprogramm. Denken wir daran, wenn es dereinst in diesem Saal um die staatlichen Rahmenbedingungen und die Funktion der Regulatoren - z. B. bei der Swisscom, bei der Post, bei der Bahn oder in der Elektrizitätsversorgung - gehen wird. Ein zweites Grounding im Bereich des Service public darf es in der Schweiz nicht geben.

Aber nicht nur die volkswirtschaftliche Bedeutung der Luftfahrt rechtfertigt eine aktive Rolle des Bundes. Die Luftfahrt ist in umweltmässiger Hinsicht mit derart vielen Problemen verbunden, dass auch unter diesem Titel zusätzliche Kompetenzen des Bundes unabdingbar sind. Dies gilt namentlich für die grossen Landesflughäfen, vor allem für den Flughafen Zürich mit seinen Auswirkungen auf Hunderttausende von Menschen. Der Regierungsrat des Kantons Zürich steht als Vertreter des Hauptaktionärs dieses Flughafens in einem unlösbaren Rollenkonflikt. Die heutige Konzeption der Trägerschaft des privatisierten Flughafens Zürich ist deshalb nicht zukunftsträchtig und erschwert breitabgestützte Lösungen. Ökologische Anliegen werden so immer zu kurz kommen.

Es ist deshalb zu begrüssen, wenn der Bundesrat neue Formen der Trägerschaft prüft. Dies auch im Hinblick auf eine vermehrte Zusammenarbeit unter den drei Landesflughäfen, die sowohl unter betrieblichen als auch unter ökologischen Gesichtspunkten Vorteile verspricht. Nur mit einer vermehrten Federführung des Bundes kann eine Gleichbehandlung der Bevölkerung beim Schutz vor übermässigen Emissionen - unabhängig von der Kantonszugehörigkeit - sichergestellt werden. Dass der Bundesrat eine Trägerschaft des Bundes voreilig fallen gelassen hat, ist verfehlt. Bei der anstehenden Evaluation sind vielmehr sämtliche denkbaren Optionen zu prüfen, auch jene einer Trägerschaft des Bundes.

Aber auch ohne vorangehende Rechtsänderungen haben die zuständigen Bundesbehörden im laufenden Prozess der raumplanerischen Festlegungen - konkret: im SIL-Verfahren - dafür zu sorgen, dass nebst dem Kanton Zürich auch die übrigen direkt betroffenen Kantone, namentlich die Kantone Aargau und Schaffhausen, ihre Anliegen rechtzeitig und umfassend einbringen können und nicht nur unter "ferner liefen" angehört werden. Nach wie vor bestehen bei uns Befürchtungen, dass der Bund hier seine Koordinationsfunktion nicht mit der nötigen Neutralität wahrnimmt. Die Akzeptanz künftiger Regelungen wird entscheidend davon abhängen, ob die vorgelagerten Verfahren als transparent und korrekt erscheinen oder ob der Verdacht bestehen bleibt, das Ergebnis habe eigentlich von Anfang an schon festgestanden. Für uns im Aargau jedenfalls, Herr Rutschmann, kann der Bund noch zeigen, dass er Gewähr bietet für eine korrekte, ausgewogene Lösung. Demgegenüber haben die Zürcher Behörden in den letzten Jahren das in sie gesetzte Vertrauen endgültig verspielt.