Schweiger Rolf · Ständerat · 2000-06-07
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-07
Wortprotokoll
Ich gehöre nun diesem Rat seit knapp einem Jahr an. In dieser Zeit hat sich für mich bestätigt, dass der Ständerat zu Recht den Ruf geniesst, Probleme sachlich, rechtlich fundiert, vor allem aber offen anzugehen, und dass politisches Taktieren mit verdeckten Karten nicht sein Stil ist. Dieses Bild würde angekratzt, wenn dem Verschiebungsantrag entsprochen würde. Warum?
Ich bin überzeugt, dass der überwiegende Teil derjenigen, die die Strommarktliberalisierung von der Einführung einer Förderabgabe abhängig machen, im Grunde genommen überzeugt sind und anerkennen müssen, dass die Öffnung [PAGE 281] des Strommarktes auch dann kommen wird und kommen müsste, wenn die Förderabgabe vom Volk abgelehnt würde. Deshalb ist es nach meiner Beurteilung mit einer offenen Politik nicht vereinbar, wenn man nicht heute schon dazu steht. Eine Verschiebung der Beratung aber würde genau das bedeuten. Sie kann nämlich nur und ausschliesslich den einen Zweck haben, im Vorfeld der Volksabstimmung über das Förderabgabegesetz auf die nationalrätliche Verknüpfung der Förderabgabe mit der Martkliberalisierung verweisen und argumentieren zu können, die Möglichkeit, dass ein Nein zur Förderabgabe die Strommarktliberalisierung verhindere, sei eben doch vorhanden und politisch real.
Ich glaube Herrn Inderkum absolut, wenn er heute sagt, dass dies im Abstimmungskampf nicht seine Argumentation sein werde. Aber auch Herr Inderkum kann nicht verhindern, dass weite Teile der Befürworter einer Förderabgabe eben doch von dieser Argumentationsweise Gebrauch machen wollen, und dies erachten wir als nicht richtig und lehnen es ab.
Nach meinem Verständnis einer offenen Politik sollen auch die Anhänger einer Förderabgabe dazu stehen, dass richtig und realistisch betrachtet ein Kausalzusammenhang zwischen Förderabgabe und Strommarktliberalisierung als solcher schlicht nicht besteht. Sie können zwar durchaus darauf hinweisen, dass ihres Erachtens eine Förderabgabe die Position der Wasserkraft im geöffneten Elektrizitätsmarkt stärken würde. Mehr aber kann der FAG für die Strommarktliberalisierung nicht bedeuten. Deshalb hat auch dessen Verknüpfung weder sachlich noch politisch eine Berechtigung, da die Richtigkeit bzw. Unrichtigkeit des Argumentes der Stärkung der Wasserkraft durch ein FAG nicht mit der Strommarktöffnung als solcher zusammenhängt.
Im Übrigen vertrete auch ich die Auffassung, dass die Befürworter des Verschiebungsantrages hoch, sehr hoch pokern. Wird nämlich die Förderabgabe vom Volk abgelehnt und hat der Ständerat nicht vorher Gelegenheit zu befinden, er wolle die NAI-Problematik eventualiter im EMG regeln, werden mit einem gewissen Recht jene Oberwasser bekommen, welche überhaupt keine staatliche Hilfe für NAI wollen. Sie könnten sich nämlich darauf berufen, dass das Volk dies abgelehnt habe. Dieses Argument zu verwenden, wäre zumindest schwieriger, wenn der Ständerat - wahrscheinlich mit grossem Mehr - schon vorher formell zum Ausdruck bringen würde, dass die NAI-Frage im EMG geregelt werden könne.
Es läge deshalb im wohlverstandenen Interesse auch der potenziellen NAI-Opfer, dem Verschiebungsantrag nicht zuzustimmen.