Brändli Christoffel · Ständerat · 2000-06-07
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-07
Wortprotokoll
Hier ist sehr viel von Würde des Parlamentes, Taktik und anderem gesprochen worden. Ich glaube, wir sollten uns doch auf zwei, drei Fakten besinnen. Ich möchte drei Punkte anführen:
1. Das Parlament hat jetzt Energievorlagen und eine NAI-Lösung erarbeitet; ob diese einem passen oder nicht, sei dahingestellt. Das Parlament hat diese Vorlagen jetzt dem Volk zum Entscheid zugewiesen. Wir können nichts dafür, dass das Volk bisher noch nicht entscheiden konnte. Die Volksabstimmung ist nun auf den September festgesetzt worden. Dann wissen wir, ob das Volk diesen Entscheid des Parlamentes akzeptiert - oder nicht. Nun scheint es mir schon sehr fragwürdig zu sein, wenn das gleiche Parlament, das einen Volksentscheid will, beschliesst, Alternativlösungen zu diskutieren, noch bevor dieser Entscheid vorliegt. Hier sind, so meine ich, taktische Gründe verständlich, wenn man dem Volk mit Blick auf die Abstimmung sagen will, wir hätten dann auch noch Alternativlösungen. Wir sollten, so glaube ich, jetzt bei unserem Entscheid bleiben und den Volksentscheid abwarten.
2. Ich widerspreche Frau Forster nicht gerne, denn meist argumentiert sie gut und richtig. Sie hat aber darauf hingewiesen, man bringe diesen Koppelungsentscheid des Nationalrates eigentlich nur weg, wenn man die Vorlage jetzt behandle - hier vereinfache ich ihre Argumentation ein bisschen. Dies ist natürlich nicht richtig. Dieser Koppelungsentscheid des Nationalrates ist an und für sich ein Unsinn und hat keine Bedeutung. Gehen wir also davon aus, das Volk stimme im September zu oder lehne ab, und danach beraten wir das Gesetz weiter. Es ist doch selbstverständlich, dass dieser vom Nationalrat eingefügte Passus dann verschwindet! Es nimmt doch niemand im Ernst an, dass das Parlament diese unsinnige Bestimmung danach belässt, das Gesetz bis im März weiterbehandelt, die ganze Arbeit dann mit der Schlussabstimmung dahinfällt und eine neue Botschaft erarbeitet werden muss! Dies ist keine Argumentation; die Koppelung bzw. Verknüpfung suchen wir nicht, eigentlich fällt sie dahin.
3. Aber es geht um etwas Wesentlicheres. Behandeln wir das Gesetz jetzt, dann gibt es in verschiedenen Punkten auch keine Differenzen zum Nationalrat. Dann müssen wir in einem Verfahren wieder Differenzen schaffen, die Themen wieder aufnehmen. Die Beratung unter Berücksichtigung des Volksentscheides geht dann an die Kommission des Nationalrates, bleibt also nicht bei uns. Hier geht es natürlich auch um die Frage, ob wir dieses Geschäft nicht bei uns behalten und es schlussendlich in Kenntnis des Volksentscheides weiterberaten sollten.
Auch aus diesem Grund, so meine ich, sollten wir dem Ordnungsantrag der Minderheit Epiney auf Verschiebung zustimmen. In Kenntnis des Volksentscheides sollten wir dann sehen, was wir bei der Strommarktliberalisierung umsetzen müssen, wobei es bei einem Ja oder einem Nein unterschiedliche Lösungsansätze gibt. Die Vorlage sollte jetzt beim Ständerat bleiben. Ich bin auch überzeugt, dass wir so mit diesem Gesetz über die Strommarktliberalisierung schneller vorankommen.
Ich bitte Sie, dem Ordnungsantrag der Minderheit Epiney zuzustimmen.