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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-01

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-01

Wortprotokoll

Der Bundesrat betrachtet die vorgeschlagenen Kürzungen im Bereich BFT als ausgewogen. Die Priorität für diesen Bereich bleibt bestehen. Der Zuwachs ist mit 4,1 Prozent gewahrt, und die Bundesbeiträge werden in diesem Bereich real auch künftig deutlich wachsen; das darf ich auch zur Beruhigung von Herrn Widmer sagen. Der Anteil der Ausgaben für Bildung und Forschung hat in der Vergangenheit zugenommen, und in der Rechnung des Jahres 2004 ist er mit 9,1 Prozent des Bundeshaushaltes wiederum gleich hoch wie in den besten Jahren - das waren die Neunzigerjahre. Trotz Ausgabenexplosion in anderen Bereichen haben Bundesrat und Parlament hier immer Prioritäten gesetzt, und sie werden das auch künftig tun. Diese Prioritäten sind angesichts der moderaten Kürzungen nicht in Gefahr.

Was die kantonalen Universitäten betrifft, so geht es dort um eine Kürzung von 50 Millionen Franken. Wir schlagen vor, [PAGE 550] diese Kürzung auf einer Hilfsrubrik vorzunehmen. Damit ändert sich an der Ausrichtung von Grundbeiträgen an die kantonalen Universitäten gegenüber dem Finanzplan nichts. Der Zuwachs bleibt bei - im Vergleich zum Vorjahr immer noch sehr hohen - 8 Prozent. Die Kantone haben diese Kürzung in der Vernehmlassung zu diesem Entlastungsprogramm nicht infrage gestellt.

Zu den Kürzungen im ETH-Bereich: Dort geht es um einen Betrag von 240 Millionen Franken über die Jahre 2006 bis 2008. Das bedeutet, dass der durchschnittliche Zuwachs pro Jahr im ETH-Bereich noch 1 Prozent beträgt. Damit kann man sagen, dass die Mittel real in etwa stabilisiert werden.

Ich weise darauf hin, dass wir gerade im ETH-Bereich mit verschiedenen Massnahmen auch Abfederungen vorsehen. Für die zentrale Bundesverwaltung gelten ja Personalmassnahmen. Diese werden auch auf den ETH-Bereich übertragen; sie werden von ihm übernommen und führen zu Einsparungen im Betrag von rund 30 Millionen Franken. Es geht dabei um den Verzicht auf rentenbildende Teuerungsausgleiche in diesem und im nächsten Jahr, wie wir das ja auch für die Bundesverwaltung vorgesehen haben. Zweitens erwarten wir, dass die ETH auch von der Revision des Stiftungsrechtes profitieren wird. Die Erwartungen gehen hier vielleicht ein bisschen auseinander, aber wir sind uns einig, dass ein Betrag zwischen 20 und 40 Millionen Franken zu erwarten ist. So kann man sagen, dass damit ein Teil der Kürzungen abgefedert ist.

Ich äussere mich nun zu den Anträgen der Minderheiten: Die Minderheit I beantragt Zustimmung zum Beschluss des Ständerates. Damit wäre die Kürzung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates um 30 Millionen Franken kleiner. Wenn wir diese Kürzungen rückgängig machen wollten, müssten wir sie gemäss Abbaupfad in anderen Bereichen kompensieren, und das würde im BFT-Bereich schwierig.

Der Antrag der Minderheit II, gar keine Kürzungen vorzunehmen, hätte zur Folge, dass das Kürzungsvolumen, welches zum Erreichen des Abbaupfades nötig ist und welches im Rahmen der Opfersymmetrie auch erwartet werden kann, nicht erreicht werden könnte. Eine Ersatzkürzung innerhalb des BFT-Bereiches wäre dann wahrscheinlich in erster Linie im Bereich des Nationalfonds vorzunehmen, wo wir ohnehin schon fast am Anschlag sind, dann aber auch im Bereich der Ausbildungsbeihilfen oder allenfalls im Bereich der Berufsbildung, und das sind alles Massnahmen, die wir nicht als geeignet betrachten. Es sind vor allem Massnahmen, die eben die Kantone stark treffen würden und die wir mit den Kantonen im Vorfeld des Entlastungsprogramms 2004 nicht diskutiert haben.

Die Einzelanträge Noser und Genner lehnt der Bundesrat ab. Beim Antrag Noser anerkennt er die Bemühungen um eine Lösung im Sinne des Abfederns, weist aber darauf hin, dass das Thema Immobilien, das am Montag von Ihnen zunächst einmal negativ behandelt worden ist, pendent bleibt: Es bleibt ein Thema, diese Übertragungen vorzunehmen, wir werden Ende dieses Jahres oder im nächsten Jahr darauf zurückkommen. Deshalb empfinden wir diese Abfederungsmassnahme als verfrüht.

Der Antrag Genner ist immerhin dem Antrag der Minderheit II vorzuziehen. Aber im Sinne der vorher gemachten Ausführungen führt er auch nicht zum erwünschten Ziel, das nötige Entlastungsvolumen zu erreichen, weshalb wir Ihnen empfehlen, diesen Antrag abzulehnen.

Unter dem Strich ersuchen wir Sie, dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission zu folgen.