Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-01
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-01
Wortprotokoll
Ich möchte eingangs klar zum Ausdruck bringen, Herr Stahl, dass die Anträge des Bundesrates nichts mit Wert- oder Unwertschätzung gegenüber der Armee zu tun haben. Wenn Sie mich am Beginn der Beratung dieses Entlastungsprogrammes gefragt hätten, welche Positionen am unbestrittensten seien, dann wäre ich auf diese gekommen, weil wir hier Anpassungen vornehmen, die erträglich sind und die nach wie vor Militärpersonen besser stellen als Zivilpersonen.
Zum einen handelt es sich um Leistungen, die nicht mehr zeitgemäss sind und die wir streichen möchten. Ich denke an die Behebung von Zahnschäden, die auf mangelhafte Zahnhygiene zurückzuführen sind und dann während des Militärdienstes eben akut werden. Dann denke ich auch, dass es etwas Natürliches, etwas Selbstverständliches ist, wenn Hinterlassene von Versicherten, die im Militärdienst Gesundheitsschäden erleiden, welche aber nicht zu einer Lohneinbusse führen, dann keine Rente mehr bekommen.
Zum anderen schlagen wir Ihnen Kürzungen von Leistungen vor, und auch hier werden Taggelder und Renten nur dem Niveau der übrigen Sozialversicherungen angenähert. Militärpersonen werden nicht schlechter gestellt, oder positiv gesagt: sie werden auch in Zukunft besser gestellt sein. Der Dienstpflicht, die von Herrn Loepfe genannt wurde, wird mithin auch weiterhin Rechnung getragen. Ich erwähne insbesondere die Situation von Unselbstständigerwerbenden, denen wegen der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers keine Nachteile erwachsen; wenn schon, trifft dies eben eher für den Arbeitgeber zu. Bei Arbeitslosigkeit können zur Vermeidung von Härtefällen Leistungen bis zu einem halben Jahrestaggeld ausgerichtet werden. Die Situation der Selbstständigerwerbenden ist ebenfalls nicht schlechter. Sie können neben dem Taggeld nämlich auch weiterhin zusätzliche Entschädigungen beanspruchen, wenn ihnen wegen weiterlaufenden festen Betriebskosten im Unternehmen ein zusätzlicher Schaden entsteht. Die Militärversicherung übernimmt neu zusätzlich zu den Arbeitgeber- auch die Arbeitnehmerleistungen an die Sozialversicherungen.
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission verlangt, dass der Leistungsansatz für Taggelder und IV-Renten nicht von 95 auf 80 Prozent gekürzt wird. Wird dieser Leistungsansatz nicht gekürzt, so fallen die Einsparungen bei der Militärversicherung aber bedeutend geringer aus. Allerdings fällt dann auch die Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge für die Sozialversicherung, für die Militärversicherung weg.
Fazit: Die Kürzungen haben geringere Leistungen an die Versicherten zur Folge - das ist zuzugeben -, aber sie werden mit Sicherheit nicht zu Härtefällen führen. Sie beinhalten nach wie vor eine Wertschätzung von [PAGE 595] Militärdienstleistenden, und diese sind insgesamt immer noch besser gestellt als Bezüger von anderen Sozialversicherungen, auch wenn Sie diese Kürzung vornehmen.
Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, der Minderheit zuzustimmen.