Hofmann Urs · Nationalrat · 2005-06-01
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-01
Wortprotokoll
Mit einer Stimme wie meiner sollte man eigentlich schweigen und am Platz bleiben, aber es gibt Dinge, zu denen auch die fast Stummen sprechen und sich äussern müssen. Bei den Anträgen im Personalbereich, mit denen in den nächsten drei Jahren weitere 150 Millionen Franken eingespart werden sollen - oder, wie es die Minderheit II (Zuppiger) will, sogar 225 Millionen Franken -, geht es um die grundsätzliche Frage des Umgangs des Bundes als Arbeitgeber mit seinem Personal.
Am 1. Januar 2002 trat das neue Bundespersonalgesetz in Kraft. Damit verbunden war ein neues Lohnsystem, welches mehr Flexibilität in der Lohngestaltung ermöglicht, dem Personal aber auch - das war immer die Vorgabe - Lohnsteigerungen bei guter Leistung in Aussicht stellte. Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen war und ist nicht immer einfach. Sie brachte zum Teil Enttäuschungen für die Betroffenen und grosse Unruhe in verschiedene Ämter. Dies auch, weil die Einführung des neuen Personalrechtes von den Sparbeschlüssen des EP 2003 und der Aufgabenverzichtplanung des Bundesrates überlagert wurde. All das - Sparbeschlüsse EP 2003 und Aufgabenverzichtplanung des Bundesrates - führt in den nächsten Jahren zu einem Abbau von gegen 2500 Stellen in der Bundesverwaltung, notabene ohne den Abbau von noch einmal 2500 Stellen im VBS.
Wer hätte vor drei Jahren gedacht, dass der Bund einen solchen Personalabbau in derart kurzer Zeit durchziehen würde? Niemand hier drin, nicht einmal die SVP, hätte damals den Mut gehabt, eine solche Forderung zu stellen. Jetzt wird sie vom Bundesrat realisiert. Er wird kritisiert, auch von unserer Seite, aber auch von der SVP, die noch einmal nachdoppeln will. Das hat mit einer seriösen Personalpolitik nichts zu tun.
Aber trotz dieser Einsparungsvorgaben, trotz dieser einschneidenden Beschlüsse des Parlamentes und des Bundesrates hat das Personal in Verhandlungen mit Bundesrat Merz zu weiteren Entlastungen des Bundeshaushaltes im Lohnbereich Hand geboten und sich grundsätzlich auch mit der raschen Einführung des Beitragsprimats bei der Pensionskasse einverstanden erklärt. Diese sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen erfolgten auf der Basis des bundesrätlichen Versprechens, dass es nicht parallel dazu im Rahmen weiterer Sparprogramme zu Einsparungen auf dem Buckel des Personals kommt.
Mit dem Kürzungsantrag des Ständerates soll nun der Bundesrat veranlasst werden, die Grundlagen des neuen Lohnsystems schon wieder infrage zu stellen. Gespart werden soll im sensiblen Lohnbereich, wo der Bund in direkter Konkurrenz zur Privatwirtschaft steht. Werden noch weitere Sparmassnahmen im Personalbereich beschlossen, wie es der Antrag der Minderheit II verlangt, so läuft dies entweder auf noch weitere Lohnreduktionen hinaus, oder es wird vom Bundesrat in Kombination mit den Sparanträgen bei den Sachausgaben und bei den Verwaltungsreformen eine zweite Aufgabenverzichtplanung verlangt.
Herr Bundesrat Merz hat immer dargelegt, dass bereits die erste Aufgabenverzichtplanung nur mit Mühe durchgezogen werden konnte; eine zweite solche Übung wäre schädlich und würde der Auftragserfüllung der Bundesverwaltung abträglich sein. Wir lehnen deshalb sowohl den Antrag der Kommission, der sich an den Antrag des Ständerates anlehnt, wie auch den Minderheitsantrag II ab. Wir hätten eigentlich von Bundesrat Merz erwartet, dass er sich heute mit Nachdruck hinter die mit dem Personal getroffenen Vereinbarungen stellt und sich gegen sämtliche zusätzlichen Sparanträge zur Wehr setzt.
Sozialpartnerschaft beruht auch bei der öffentlichen Hand auf Vertrauen. Dessen müssen sich sowohl der Bundesrat wie auch das Parlament bewusst sein. Dass das Bundespersonal hier nicht einfach mit sich spassen und alles mit sich machen lässt, hat es mit der Einreichung dieser Petition, die in kürzester Zeit von rund der Hälfte aller Bundesangestellten unterzeichnet wurde, bewiesen.