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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-06-01

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-01

Wortprotokoll

Eine Mehrheit der FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, die Mehrheit zu unterstützen. Sie finden mich in der Minderheit, aber es gibt manchmal auch Aufgaben, die man à contrecoeur ausführen muss.

Was sind die Überlegungen der Fraktionsmehrheit zur Unterstützung dieses Entlastungsantrages? Herr Gurtner, Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen, hat in der Kommission ausgeführt, dass bei seinem Bundesamt im Wesentlichen noch drei Positionen ins Gewicht fallen: zum Ersten die Zusatzverbilligungen, das sind feste Verpflichtungen, das sind Verträge, da ist wenig zu korrigieren; zum Zweiten die Wohnungssanierung im Berggebiet, auch hier bestehen Verpflichtungen; und dann zum Dritten Verluste aus Garantieverpflichtungen. Da wurde ausgeführt, dass die ausstehenden Verpflichtungen von gegen 5 Milliarden Franken mit Rückstellungen abgedeckt werden müssen. Wenn man die Entwicklung in dieser Geschichte verfolgt, sieht man, dass die Rückstellungen sicher in einem gewissen Masse nötig sind, sich der Markt aber doch so weit erholt hat, dass fraglich ist, ob sie in dem Umfang nötig sind, wie er vorgesehen ist.

Hier sieht nun die Mehrheit der FDP-Fraktion eine der Möglichkeiten für Einsparungen oder weitere Entlastungen beim Bundesamt für Wohnungswesen. Sie sieht hier die Möglichkeit, dass man eben sagt: Wir können das Risiko eingehen, respektive das Risiko ist vernachlässigbar, wenn wir diese Rückstellungen für mögliche Ausfälle aus bestehenden Verpflichtungen etwas weiter reduzieren, als das bisher der Fall war. Eine zweite Überlegung der Fraktion war auch die Frage: Ist das Bundesamt für Wohnungswesen tatsächlich noch in dieser Art notwendig? Das Bundesamt für Wohnungswesen ist ein Transferamt. Es stellt sich die Frage: Wieweit könnten diese Aufgaben, die vom Bundesamt noch vollzogen werden, entweder von den Kantonen übernommen werden, oder wieweit könnten die noch bestehenden Aufgaben auf andere Bundesämter übertragen werden?

Die Mehrheit der Fraktion ist der Überzeugung, dass diese vorgeschlagenen Entlastungen oder Einsparungen von 10, 20 und 30 Millionen Franken bei einer konsequenten Prüfung der Möglichkeiten von Effizienzsteigerungen und von Synergien dank der Zusammenarbeit mit Kantonen und mit anderen Bundesämtern aufgefangen werden können. Auch hier stellt sich die Frage der Relation zu den effektiven Beträgen. Wenn Sie den Finanzplan bis 2008 zur Hand nehmen, sehen Sie, dass das Bundesamt im Finanzplan mit 173, 162 und 150 Millionen Franken eingestellt ist. Dazu kommen eigene Einnahmen des Bundesamtes, und diese Beträge, die ich genannt habe, lassen es zusammen mit den Einnahmen ebenfalls als verantwortbar erscheinen, dass wir die beantragten weiteren Kürzungen um 10, 20 und 30 Millionen Franken vornehmen.

Im Namen der Mehrheit meiner Fraktion bitte ich Sie, diesen Mehrheitsantrag zu unterstützen.