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Loepfe Arthur · Nationalrat · 2005-06-02

Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-02

Wortprotokoll

Auf die Fragen zu diesem Antrag kann ich Folgendes antworten:

Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sehen wir. EP 2003 wie EP 2004 führen dazu, dass wir doch jetzt Ansätze einer Sanierung und Gesundung des Bundeshaushaltes sehen. Das ist also eine positive Wirkung in der Richtung, wie sie die Schuldenbremse verlangt, wie sie das Volk will, schlussendlich nämlich: Ausgaben gleich Einnahmen. Wir haben dazu die ersten Schritte gemacht. Diese Frage ist, ohne weitere Untersuchungen anzustellen, positiv zu beantworten.

Zu den Kantonen: Nach dem EP 2004 wissen wir, dass die Kantone geschont werden, sowohl vom Ständerat wie auch vom Nationalrat. Es sind unwesentliche Einflüsse auf die Kantone; die Kantone sind damit einverstanden. Auch diese Frage ist beantwortet. Entsprechende Ängste sind unbegründet. Das Gleiche gilt für die Gemeinden.

Zur Volkswirtschaft: Es gibt sicher keine negativen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, im Gegenteil: Ohne diese Programme hätten wir weiterhin ein "deficit spending". Wir sparen ja auch jetzt nicht. Denken Sie an die Defizite bei der Arbeitslosenversicherung, die wir über das Defizit der Finanzrechnung hinaus ja finanzieren müssen; denken Sie an das Defizit des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte, auch wieder eine Milliarde - wir sind ja Weltmeister im Schuldenmachen! Auch das muss finanziert werden, auch das fliesst ja in die Volkswirtschaft. Gestern haben wir für die Finanzierung weiterer Eisenbahn-Grossprojekte 4 Milliarden Franken beschlossen. Was wollen wir denn volkswirtschaftlich noch mehr?

Ein gesunder Staatshaushalt - das ist inzwischen weltweit bekannt - ist ein wesentlicher Standortvorteil. Ein Land, das seine Finanzen nicht in Ordnung hat, ist nicht vertrauenswürdig. Wer nicht vertrauenswürdig ist, der bekommt keine Kredite, und es werden keine Investitionen gemacht. Damit werden auch keine Arbeitsplätze geschaffen. Also auch hier ist die Antwort klar. Zudem sind die Abklärungen ja schon gemacht worden. Wir haben ja eine Untersuchung zum EP 2003 gehabt, und dessen Auswirkungen kennen Sie: Es gibt keine negativen Auswirkungen; man müsste sagen, es seien per saldo schon dort klar positive Ergebnisse.

Wenn wir diesen Antrag genehmigen, so beschäftigen wir einfach die Verwaltung. Das wollen wir eigentlich genau nicht. Wir reden von Aufgabenverzichtplanung, Konzentration auf das Wesentliche. Hier würden wir wieder das Gegenteil machen. Dieser Antrag und all diese Anträge bringen gar nichts.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.