Hutter Markus · Nationalrat · 2005-06-02
Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-02
Wortprotokoll
Mit der Halbierung des Defizits in der Staatsrechnung der Eidgenossenschaft von 3,5 auf 1,7 Milliarden Franken hat die Stabilisierung des Bundeshaushaltes tatsächlich Fortschritte gemacht, auch wenn eine ausgeglichene Rechnung noch in weiter Ferne liegt. Dass die Verbesserung des Rechnungsergebnisses auch Einnahmensteigerungen zu verdanken ist, hinterlässt insofern einen schalen Nachgeschmack, als beispielsweise der Strassenverkehr, insbesondere das Transportgewerbe, seinen geschuldeten Beitrag im Jahre 2004 trotz stark erhöhter LSVA ohne Wenn und Aber geleistet hat und damit massgeblich zur Reduktion des Defizits beigetragen hat, während dieser Rat vor wenigen Stunden den SBB den von ihnen geschuldeten Anteil an der Finanzierung der Bahngrossprojekte sehr grosszügig erlassen hat.
Die Schulden des Bundes nehmen mit der Rechnung 2004 nochmals um 3,8 Milliarden Franken auf insgesamt 127 Milliarden Franken zu. Diese Situation kann nicht befriedigen. Wenn die Boulevardpresse schreibt, sie könne die Leier vom ewigen Sparen schon gar nicht mehr hören, dann sollte sie doch zumindest einmal aufzeigen, welche verheerende Wirkung diese stetig wachsenden Schuldenberge für die Erfüllung unserer Staatsaufgaben zeitigen und wie sehr unser ungesunder Staatshaushalt die langfristige Sicherung von Wohlstand und Arbeitsplätzen in unserem Land bedroht.
Wenn nun die SP oder Frau Kiener Nellen in ihrer Argumentation diese Schuldensituation verniedlicht und uns Schwarzmalerei vorwirft, dann hat das wenig mit Verantwortungsbewusstsein zu tun. Denn die Staatsschulden müssen auf ein Ausmass begrenzt sein, mit welchem der Schuldendienst die Bewegungsfreiheit in der staatlichen Aufgabenerfüllung nicht beschneidet. Wir werden nicht darum herumkommen, das starke Ausgabenwachstum, insbesondere bei den Sozialwerken, zu beschränken.
Wir anerkennen aber die gute Budgetdisziplin sowie die vollständige und aussagefähige Begründung der einzelnen Positionen. In diesem Zusammenhang begrüsst die freisinnig-liberale Fraktion die ergänzenden Informationen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten in Bezug auf die Anrechnung von Leistungen an die öffentliche Entwicklungshilfe. Diese Transparenz ist schon darum nötig, weil das im Jahre 2004 erfolgte Ausgabenwachstum in der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit mit dem Ziel zu tun hat, die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit auf mindestens 0,4 Prozent des Bruttoinlandproduktes anzuheben. Für eine solche Zielsetzung sind eben klare, vergleichbare und vor allem auch vollständige Berechnungsgrundlagen unerlässlich. Diese Berechnungsgrundlage und damit die Anrechnungspraxis des Bundes werden nun erstmals offen gelegt und zeigen auf, dass beispielsweise auch die von uns getätigten Massnahmen im [PAGE 621] sicherheitspolitischen Bereich der Entwicklungshilfe anrechenbar sind. Anrechenbar ist ebenso die Friedensförderung, wobei aber die Anteile des VBS von rund 50 Millionen Franken in der Rechnung immer noch nicht enthalten sind.
Uneinigkeit, auch internationale, herrscht bezüglich der Kosten im Asylwesen: Dänemark, Holland, Schweden, Norwegen und Luxemburg haben entschieden, nicht mehr nur die Flüchtlingskosten, sondern generell die Asylkosten anzurechnen. Die Schweiz hat bisher nur die Kosten der anerkannten Flüchtlinge verrechnet. Eine Änderung der Anrechnungspraxis bezüglich der Kosten im Asylwesen hat nun wirklich nichts mit Tricks zu tun, sondern entspricht lediglich einer transparenten und international abgestimmten Darstellung unserer öffentlichen Entwicklungshilfe. Diese neue Anrechnungspraxis bringt einen Anstieg der Entwicklungshilfe von immerhin 0,04 Prozent, womit das Ziel des Bundesrates von 0,4 Prozent im Jahre 2004 sogar noch übertroffen wird. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Zahlungen der Kantone in dieser Rechnung berücksichtigt sind, nicht jedoch jene der privaten Institutionen, also auch nicht beispielsweise jene der Kirchen, welche ebenfalls Steuergelder beziehen. Eine Anrechnung der kirchlichen Entwicklungshilfe brächte eine Erhöhung der Ausgaben um weitere 0,06 Prozent. Im Sinne der Transparenz wird das EDA in seiner nächsten Dokumentation einen Bericht einbauen, der einen Überblick über alle der Entwicklungszusammenarbeit anrechenbaren Tätigkeiten gibt. Dies ist umso nötiger, als auch in diesem Rat immer wieder eine Politik des schlechten Gewissens betrieben wird, die unter den Aspekten einer transparenten Offenlegung noch weniger Berechtigung hat.