Strahm Rudolf · Nationalrat · 1999-12-16
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-16
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion - ich übernehme hier die Funktion von Herrn Borel, der die Motion betreut hat - möchte eine Angleichung der Steuererfassungspraxis an die ausländischen Staaten.
Wir haben in unserem Land die einmalige Situation, dass wir zwischen der einfachen Hinterziehung einerseits - das ist ein reines Verwaltungsverfahren, basierend auf dem Verwaltungsstrafrecht - und dem Steuerbetrug anderseits unterscheiden. Wie gesagt, diese Unterteilung ist in ganz Europa einmalig. Es gibt - auch bei uns - sehr viele Abgrenzungsprobleme zwischen den beiden Verfahren, und das führt auch zu absurden Situationen.
Ich erkläre das an einem Beispiel, um mich nicht in juristischen Grundsatztheoremen zu verlieren: Das Unterscheidungsmerkmal zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist die Urkundenfälschung, wobei dann noch zu definieren ist, was eine Urkunde ist. Wenn ein Steuerpflichtiger einen Beleg vergisst oder einfach beiseite legt, ist es eine einfache Hinterziehung; wenn er einen Einnahmenposten nicht deklariert, ist das eine einfache Hinterziehung. Wenn er aber die Urkunde fälscht, z. B. abändert, daran irgendwelche Manipulationen vornimmt, ist das ein Betrug. Das ist eine Abgrenzung in der Rechtsdogmatik, die in der Praxis immer weniger durchführbar ist. Man muss - das wäre dann die Empfehlung der Steueroptimierer - ein Dokument verlieren oder beiseite legen und nicht erwähnen, um nur das Verwaltungsverfahren als Strafe in Kauf nehmen zu müssen. Deswegen möchte die Motion der SP-Fraktion diese Verfahren zusammenlegen.
Es gibt einen zweiten Grund: Wir haben ständig Probleme mit der Amtshilfe gegenüber dem Ausland. Sie kennen diese vielen Rechtshilfe- und Amtshilfebegehren, die wir zum Teil nicht erfüllen können, weil die Abgrenzung zwischen Betrug und Hinterziehung für das Ausland überhaupt nicht nachvollziehbar ist.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir in diesem Rat einen grossen Streit hatten - im Ständerat einen noch grösseren - in Bezug auf das Amtshilfeabkommen mit Italien. Italien verlangte von der Schweiz eine klarere Definition der Amtshilfe als Gegenleistung der Schweiz, dass im Flüchtlingsbereich ein Rücknahmeübereinkommen zwischen der Schweiz und Italien zustande kam. Die Schweiz musste die Amtshilfe präzisieren; hier hat sich die alte Pièce de Résistance, diese Abgrenzung zwischen Hinterziehung und Betrug, wieder gezeigt.
Deswegen scheint es uns wichtig - sowohl für die klarere Steuererfassung im Inland wie auch für die Amtshilfe gegenüber dem Ausland -, dass wir eine Anpassung vornehmen, wie sie die Motion vorschlägt: dass nämlich Steuerhinterziehung nicht mehr nur Verfahrenspflichten verletzt, sondern als Steuervergehen im Sinne von Artikel 59 des Steuerharmonisierungsgesetzes betrachtet wird. Das ist der Inhalt der Motion.
Zum Schluss möchte ich sagen: Wir können es uns nicht leisten - ob wir Mitglied der EU sind oder nicht, spielt gar keine Rolle -, mitten in Europa auf Dauer eine Steuerfluchtinsel anzubieten, die mit dem europäischen Recht völlig inkompatibel ist. Ich glaube, früher oder später wird die EU geltend machen - auch wenn wir nicht Mitglied sind -, dass eine minimale Harmonisierung wenigstens der Verfahren mit der EU stattfindet. Die Motion der SP-Fraktion zielt in diese Richtung.
Ich bitte Sie, hier ein Zeichen zu setzen. Ich verstehe nicht, dass der Bundesrat das völlig ablehnen will. Er könnte den Vorstoss wenigstens zur Prüfung im Rahmen der Amtshilfedebatte entgegennehmen.
Wir halten an der Motion fest.