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Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-06-06

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-06-06

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, dem Antrag der Minderheit Menétrey-Savary zuzustimmen.

Wir haben ja eine erste Fassung des Nationalrates; dort war ein einstufiges Verfahren in Fällen der internationalen Rechtshilfe vorgesehen. Diese Fassung kam in der Kommission eigentlich unbestritten durch - sagen wir es einmal so: durch Schweigen des Bundesrates. Jedenfalls war der Bundesrat damals auch für diese Fassung, mindestens implizit.

Der Ständerat hat dann - offenbar auf Druck des Bundesrates, von Herrn Bundesrat Blocher - diesen Entscheid gekippt und schlägt nunmehr ein modifiziertes zweistufiges Verfahren vor. Es ist ein bisschen wie bei der Abstimmung über Schengen/Dublin: Wir haben verkehrte Fronten. An sich sind jetzt hier gerade jene für ein zweistufiges Verfahren, die sonst immer für die grösstmögliche Beschleunigung und für möglichst wenige Instanzen im Rechtssystem sind, und in einem gewissen Sinne gilt das entsprechend auch umgekehrt.

Ich wäre nicht gegen ein zweistufiges Verfahren auch bei der internationalen Rechtshilfe, wenn dies den Minimalstandards in allen wesentlichen Verfahren unseres Rechtssystems entspräche, wenn zum Beispiel jedes Haftverfahren, das wir vom Kanton an aufwärts kennen, ebenfalls zwei gleichwertige Instanzen hätte oder wenn wir beispielsweise auch im Asylverfahren dieses Prinzip des zweistufigen Verfahrens vorfänden. Das ist aber nicht so, und wir erleben gerade in den Kantonen, dass auf Druck bürgerlicher Parteien und Fraktionen die Rechtsinstanzen ausgehöhlt werden. Zum Beispiel erleben wir im Kanton Zürich die "Minimierung" des Kassationsgerichtes, und es sind nicht zuletzt die Wirtschaftsverbände, die reihum durch das Land gehen und lauthals verkünden: Strafft die Verfahren, macht möglichst zügige Verfahren, reduziert die Instanzen!

Nun wollen offenbar die gleichen Kreise, nicht zuletzt auch der Finanzplatz, dass im Fall internationaler Rechtshilfe plötzlich wieder zwei Instanzen auf Bundesebene eingeführt werden - zugegeben: unter modifizierten Bedingungen, aber als Prinzip sollen plötzlich wieder zwei Instanzen gelten. Und die SVP, die "Ladenhüterin" der Aushöhlung unserer Gerichte - hört und staunt! -, redet gerade dieser Vorlage das Wort. Offenbar sind diese Damen und Herren immer dann für etwas, wenn ihnen der Finanzplatz vorgibt, dass sie Ja zu stimmen haben. Das ist offensichtlich auch im Falle der Verfahrensregelung in der internationalen Rechtshilfe so.

Ich glaube aber auch, dass das Verfahren so, wie es jetzt geregelt ist, mit dem Verweis auf die besondere Wichtigkeit eines Geschäftes, nicht gerade eine glückliche Lösung ist. Das heisst nämlich, dass ein gewiefter Anwalt oder eine gewiefte Anwältin - und die soll es auch im Rahmen solcher internationaler Rechtshilfeverfahren geben - ohne weiteres eine Begründung findet, womit die Wichtigkeit betont werden kann und auf die entsprechende Beschwerde eingetreten werden muss. Dieses geregelte, modifizierte Verfahren ist also nur eine Verschleierung der Tatsache, dass es letztlich einfach darum geht, im Falle der internationalen Rechtshilfe diese zwei Stufen zu haben, die wir sonst gleichwertig in vielen Bereichen nicht sehen. Es wäre mithin ein Kuschen dieses Parlamentes, würden Sie in diesem Falle nachgeben; es wäre ein Kuschen vor den Forderungen nicht zuletzt des Finanzplatzes.

Ich ersuche Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.